Ein Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh (veroeffentlich in der TZ vom 03. Nov. 2024 – https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wenn-die-millionen-an-die-putzfrau-gehen-so-wehren-sie-sich-gegen-erbschleicher/ar-AA1sXyCu?ocid=acerdhp17)
Wolfgang Böh vertritt Personen, die beim Erbe finanziell geschädigt wurden – etwa dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat. Hier berichtet der Anwalt, was man dagegen unternehmen kann.
In Fällen von Erbschleicherei gelte es besondere Fragestellungen zu beantworten, die viele Rechtsanwälte aus ihrer täglichen Praxis nicht kennen. „Es geht dabei häufig um Zusammenhänge mit medizinischen Themen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht ist. Für ihn ergeben sich aus der Praxis folgende Überlegungen:
„Erbschleicherei ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen in Deutschland geworden. Das hat unterschiedliche Ursachen“, sagt der erfahrene Jurist. Zum einen werde die Gesellschaft immer älter, und Erbschleicher „finden ihre Opfer oft bei Personen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihrer Erkrankungen ‚angreifbar‘ sind, denen aber auch ein Ansprechpartner fehlt. Zudem werden derzeit erhebliche Vermögenswerte vererbt, sodass es sich für Erbschleicher lohnt, die Betroffenen mit viel Zeitaufwand zu beeinflussen.“
Auch der fehlende Familienzusammenhalt sei relevant. Denn Erbschleicherei ist „kein Randphänomen mehr“, sagt Böh. „Es werden immer mehr Fälle bekannt. Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen als gesetzlicher Erbe jedoch keinen Rechtsanspruch auf das Erbe.“ Erbschleicherei werde auch dadurch begünstigt, dass innerhalb der Familie das Risiko einer Enterbung nicht gesehen wird und viele Familien die Erbschleicherei nicht oder viel zu spät erkennen. Aber: „Eine Erbschleicherei lässt sich aufhalten, wenn man rechtzeitig reagiert. Beginnt man erst im Erbfall, den Vorgang prüfen zu lassen, wird es schwieriger. Aber auch hier gibt es häufig mehrere rechtliche Schritte, die man vornehmen kann.“
Wolfgang Böh sagt: „Ich kenne Fälle aus unserer Praxis, in denen eine Millionenerbschaft durch ein Testament am Tag vor dem Erbfall auf den Erbschleicher übertragen wird und der eigentliche Erbe leer ausgeht. Dieser Situation kann man mit einer guten erbrechtlichen Testamentsgestaltung vorbeugen.“ Sei das nicht geschehen, könne auch eine langjährige Beziehung oder ein enges familiäres Band die Erbschleicherei teils nicht verhindern.
„Entscheidend ist, dass der echte Wille des Erblassers an höchster Stelle stehen soll. Erbschleicher-Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung des Betroffenen durch eine Beeinflussung und häufig eine damit einhergehende Erkrankung beeinträchtigt ist“, sagt Wolfgang Böh. Nur wenn dies von Anfang an rechtlich richtig aufgearbeitet werde, gibt es eine Chance gegen Erbschleicher.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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