Selbst Eheleute, die seit Jahrzehnten zusammenleben, sind nicht davor geschützt, dass Erbschleicher diese Ehe zerstören. Dabei geht es meistens um die Konstellation, dass die Ehe dadurch auf die Probe gestellt wird, weil ein Ehepartner über mehrere Wochen nicht verfügbar ist, beispielsweise wegen einer Kurzzeitpflege, einer Reha-Maßnahme oder einen kurzfristigen Auslandsaufenthalts. Der Ehepartner, der zuhause „wartet“ und dem der übliche Ansprechpartner fehlt und in diesem Moment zugänglich für die Einflüsterungen eines Erbschleichers, insbesondere dann, wenn er hilfsbedürftig bzw. gesundheitlich angeschlagen ist. Insbesondere nahestehende Personen aus der Familie oder dem Freundes- oder Nachbarschaftskreis schaffen es dann, die Situation auszunutzen und ggf. den „wartenden“ Ehepartner soweit zu bringen, dass ein Konflikt in die vormals intakte Ehe getrieben wird.“
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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