Auslandsbezug als Nachteil bei Erbschleicher-Verfahren

Ein Auslandsbezug führt immer zu rechtlichen Schwierigkeiten im Rahmen eines Erbfalles, insbesondere auch bei Erbschleicherfällen, da die Rechtslage in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Ein Auslandsbezug kann einerseits dadurch bestehen, dass der Erbschleicher das Opfer, den späteren Erblasser, in das Ausland verbracht hat und dieser dort verstorben ist. Dann gilt ausländisches Erbrecht und es stellen sich eine Vielzahl von Problemen im Rahmen eines Rechtsstreits. Umgekehrt kann es natürlich sein, dass der Erbschleicherfall sich in Deutschland ereignet, aber die geschädigte Familie im Ausland ansässig ist. Dann ist es für die geschädigte Familie schwer, sich im deutschen Rechtssystem zurecht zu finden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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