Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und deren Flucht ins Ausland

Selbst ein jahrelang geführter Rechtsstreit, der rechtlich erfolgreich gegen den Erbschleicher endet, kann dazu führen, dass der Vermögensschaden bleibt. Ein Fall, der bedacht werden muss, ist, dass der Erbschleicher sich ins Ausland absetzt und das Vermögen nicht mehr greifbar ist. Dies ist ein Schicksal, das jedem Rechtsstreit immanent ist, gibt es gewisse Indizien, so sollte auf dieses Problem ein besonderer […..]
Weiterlesen >

Ehegattentestament ohne Schutz vor Erbschleicherei

Eheleute gehen meistens davon aus, dass ein Ehegattentestament automatisch Bindungswirkung entfaltet. Dies ist allerdings falsch. Eine Bindungswirkung muss ausdrücklich im Testament geregelt werden. Ansonsten kommt es zu Streit. Ich erlebe in der Praxis immer wieder den Fall, dass der überlebende Ehegatten von einem der Kinder „belagert“ und „überzeugt“ wird, ein neues Testament zu seinen Gunsten zu machen. Tritt dann der […..]
Weiterlesen >

Geschwister-Erbschleicherei bei Behinderten

Ist eines der Kinder behindert, wird rechtlich meistens zu einem Behindertentestament geraten. Ein Gestaltungselement in diesem Bereich ist, dass ein Dauertestamentsvollstrecker für das behinderte Kind zeitlebens eingesetzt wird. Dafür werden zumeist Geschwister des behinderten Kindes ausgewählt, weil die Eltern mit Blick auf den Erbfall als weggefallen betrachtet werden. Das Geschwisterteil neigt in Einzelfällen dazu, sich als Erbschleicher zu entpuppen, insbesondere […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und Bevorzugung eines Geschlechts

Insbesondere bei traditionell orientierten Familien erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das männliche Kind den Töchtern vorziehen. Der Junior führt beispielsweise ins Feld, dass er den Hof weiterführt oder den handwerklichen Betrieb und dass er der „Stammhalter“ ist, der den Familiennamen weiter fortführt. Töchter haben in diesen Familien schlechte Karten und werden beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen benachteiligt. Dieser […..]
Weiterlesen >

Mehrfache Erbschleicherei innerhalb der Familie

In meiner Praxis habe ich auch Fallkonstellationen, in denen es in derselben Familie zu mehreren Erbschleiche-Konstellationen hinter- und nebeneinander kommt. In einem Beispiel sind alle drei Kinder als Erbschleicher tätig. Das erste Kind hat bereits vor längerer Zeit die Eltern ausgenutzt und sich aus Faulheit das Leben finanzieren lassen, ohne dass die Geschwister die Möglichkeit haben, einen Ausgleich im Erbfall […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Abhängigkeitsverhältnis im Unternehmen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen sich eine Erbschleicherei aus einer „normalen“ Arbeitsbeziehung entwickelt, die von persönlichen Absprachen und Vertrauen geprägt ist. Ich kenne solche Situation mit Anlageberatern, Bankmitarbeitern, Steuerberatern und Geschäftsführern eines Unternehmens im Verhältnis zum Kunden bzw. Chef. Das Verhältnis mag viele Jahre in Ordnung sein, irgendwann kippt es, beispielsweise, wenn der Erbschleicher privat Geld benötigt (wegen […..]
Weiterlesen >

Schutz vor Testamentsfälschung des Erbschleichers

Wenn die Familie die Befürchtung hat, dass ein Erbschleicher ein Testament fälschen wird, also den Text oder die Unterschrift nachmacht, dann ist es für einen späteren Rechtsstreit hilfreich, möglichst viele Vergleichsproben für Texte und Unterschriften des späteren Erblassers zu sammeln, also Postkarten, Briefe, unterschriebene Verträge u. ä.. In einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Echtheit von Testamentstext und Unterschrift […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherfall: Eheleute im Missverständnis

Es kommt immer wieder vor, dass selbst zwischen Eheleuten eine Erbschleicherei erfolgt. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise stattfinden. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der rechtlich bewanderte Ehegatte dem anderen Teil ein Testament vorschlägt und ihm suggeriert, dass die Erbfolge im zweiten Erbfall feststeht. Tatsächlich ist es aber so, dass keine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner in […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Einzeltestamente

Beachten Sie bitte, dass schon bei einer laienhaften Testamentserstellung das Risiko für eine Erbschleicherei geschaffen wird, und zwar dadurch, dass die Testamente schlecht oder falsch formuliert werden oder in der falschen Form abgefasst sind. Ein häufiges Problem ist, dass Eheleute zwei Einzeltestamente erstellen und sich nicht auf ein gemeinsames (bindenden) Ehegattentestament festlegen. Das führt zu dem Problem, dass ein Erbschleicher […..]
Weiterlesen >

Das Selbstverständnis von Erbschleichern

Erbschleicher sind dann besonders überzeugend, wenn sie von sich selbst überzeugt sind und meinen, dass sie das Geld verdient haben, das sie erben oder geschenkt erhalten. In meiner Praxis stoße ich immer wieder auf die Aussage von Damen, die ältere Herren umsorgen, dass dies ein Job wäre und das Erbe wäre eine angemessene Entlohnung. Umgekehrt gilt selbiges. An einem bestimmten […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »