Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei in gesundheitlich kritischer Familiensituation

Eine Erbschleicher kann dadurch begünstigt sein, dass der Erbschleicher in eine Familie hineinregiert, bei der gleichzeitig mehrere Personen gesundheitlich angeschlagen sind. Ich bearbeite einen Fall, in dem der Erbschleicher psychiatrisch erkrankt war und die nahestehenden Personen seiner erbberechtigten Familie zeitgleich mit anderen Erkrankungen zu kämpfen hatten. So war es dem Erbschleicher möglich, das Opfer von sich abhängig zu machen und […..]
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Erbschleicherei: Täuschung über Pflichtteilsverzicht

Insbesondere in Patchworkfamilien stellt sich die Frage, wie ein Testament und eine sinnvolle Vermögensnachfolge gestaltet wird. Dabei ist für die Eheleute insbesondere bedeutsam, ob und inwieweit die jeweiligen Stiefkinder Pflichtteilsansprüchen zum leiblichen Elternteil anmelden dürfen. Ich kenne mehrere konkrete Fälle, in denen der Schwiegerelternteil bewusst von der angeheirateten Familie getäuscht worden ist. In einem Fall wurde ein Testament erstellt und […..]
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Erbschleicherei bei der Abwicklung einer Erbschaft

Ich habe bereits mehrfach in meiner Praxis folgenden Fall erlebt. Ein Elternteil stirbt, der überlebende Ehegatte ist durch den Todesfall stark angeschlagen, weil der Ansprechpartner wegfällt, man gesundheitliche Probleme hat und mit der Abwicklung des Erbes überfordert ist. Dann tritt eines der Kinder auf den Plan und bietet sich als Abwickler an. Alle Familienmitglieder sind darüber zufrieden, aber dieses Kind […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkind

Ich erlebe viele Fälle, in denen ein zuerst und langjährig gutes familiäres Verhältnis durch ein Schwiegerkind zerstört wird. Die Auswirkungen können gravierend sein, denn dem Schwiegerkind gelingt es häufig, die Eltern mit dem Kind zu entzweien. Gleichzeitig profitiert das Schwiegerkind im Fall der Verheiratung mittelbar von geschenkten oder zur Vererbung anstehenden Vermögenswerten und hat ein hohes Eigeninteresse. Schwiegertöchter schaffen vielfach […..]
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Rechtsanwalt: gesetzliche Erbfolge begünstigt Erbschleicherei

Immer wieder habe ich Mandate, in denen bei Eheleuten kein Testament erstellt wurde und dies zu einer Erbschleichersituation im zweiten Erbfall führt. Stirbt der erste Ehepartner, dann lebt der zweite Ehepartner ohne bindendes Ehegattentestament weiter. Wenn der Überlebende lediglich ein Einzeltestament fertigt, sind die Kinder bis zum Erbfall im Ungewissen, ob sie wirklich Erbe werden. Selbst Sekunden vor dem Tod […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher erpressen mit Enkelkindern

Innerfamiliär gibt es immer wieder Erbschleicher-Situationen, die daraus münden, dass Kinder die Eltern unter Druck setzen. Dies geschieht dadurch, dass die Enkelkinder vorenthalten werden. Dies wird als Druckmittel verwendet, um Testament und Vorsorgevollmacht zu erhalten und die Eltern dann finanziell auszuplündern. Dieses Vorgehen ist deshalb so perfide, weil die enge Bindung zwischen Großeltern und Enkeln so stark sein kann, dass […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh schildert Musterfälle der Erbschleicherei – „Heute mal verkehrt herum“

Meine tägliche Praxis im Kampf gegen Erbschleicherei offenbart eine Fülle an Konstellationen, in denen sich Kinder als Erbschleicher gegenüber ihren Eltern profilieren, beispielsweise zum Nachteil der Geschwister, anderer Verwandter (dem Patenkind u. a.) oder sogar dem verbleibenden Elternteil. Typische Sachverhalte sind: der Missbrauch einer eingeräumten Vorsorgevollmacht, das Erzielen tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteile (kostenfreies Wohnen im Elternhaus), die rechtswidrige Entnahme von Vermögensgegenständen […..]
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Rwchtsanwalt warnt vor erbschleichenden Kinder – die Unwahrheit bei Schenkungen

Gerade bei einer Erbschleicherei im innerfamiliären Bereich gibt es fast immer das Problem, dass sich streitende Kinder, bei denen sich das erbschleichende Kind noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile gesichert hat, darüber austauschen müssen, wer welche lebzeitigen Zuwendungen erhalten hat. § 2057 BGB regelt einen Auskunftsanspruch, den die Familie gegenüber dem erbschleichenden Kind geltend machen kann. Lügt der Erbschleicher kann eine Stufenklage […..]
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Thema Erbschleicherei: Eltern als Erbschleicher gegenüber den eigenen Kindern

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Deshalb bearbeite ich nur die Konstellation, dass Kinder sich als Erbschleicher gegenüber den Eltern entwickeln, sondern auch umgekehrt Eltern gegenüber den Kindern. Ein Fall, der immer wieder geschieht, ist, dass ein Elternteil verstirbt und die minderjährigen Kinder Erbansprüche haben, die der überlebende Elternteil für sie abwickelt. In diesem Fall sind die Kinder oft […..]
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