Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei zwischen Enkel und Kind

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Enkel zum Nachteil des Kindes als Erbschleicher betätigen. Dies ist menschlich vor allem deshalb möglich, weil Großeltern zu den Enkeln ein ganz anderes Verhältnis haben, als zum Kind. In diesen Erbschleicherfällen nutzen Enkel dieses besondere familiäre Verhältnis perfide aus und schädigen die eigenen Eltern. Hierfür wird beispielsweise das Argument verwendet, dass Vermögen […..]
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Erbschleicherei zwischen mehreren Geschwistern

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Geschwister sich in mehreren Stufen z. T. gleichzeitig die Eltern schädigen und beeinflussen. Hierfür gibt es unterschiedliche Ausprägungen der Erbschleicherei, die parallel möglich sind:   Ein Kind bzw. Geschwisterteil ist bei den Eltern vor Ort, beeinflusst sie und profitiert durch kostenloses Wohnen, Bargeldabhebungen mit der Bankkarte und anderen „Gefälligkeiten“. Ein anderes Kind bzw. […..]
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Recthsanwalt warnt vor Erbschleicherei des „fremden“ Kindes

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein Kind bereits frühzeitig den Kontakt zu den Eltern abbricht, sich zerstreitet und sogar äußert, niemals Ansprüche auf den Nachlass zu stellen. Manchmal wird die Grenze zur Erbschleicherei überschritten, wenn das Kind die Eltern mit einem privatschriftlichen Verzicht auf den Pflichtteil in Sicherheit wiegt. Die Eltern planen diesen Verzicht in die erbrechtliche Gestaltung […..]
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Zwei Erbschleicher-Opfer auf einmal

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher nicht nur ein Opfer auswählen, sondern zwei Opfer in einem familiären Zusammenhalt haben. Das typische Beispiel sind die Eltern, die beide bereits betagt und gesundheitlich angeschlagen sind und durch das erbschleichende Kind gegeneinander ausgespielt werden. Es kommt vor, dass das Kind einen Elternteil instrumentalisiert und als Mittel zum Zweck der Erbschleicherei einsetzt. […..]
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Erbschleicher und Bevorzugung eines Geschlechts

Insbesondere bei traditionell orientierten Familien erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das männliche Kind den Töchtern vorziehen. Der Junior führt beispielsweise ins Feld, dass er den Hof weiterführt oder den handwerklichen Betrieb und dass er der „Stammhalter“ ist, der den Familiennamen weiter fortführt. Töchter haben in diesen Familien schlechte Karten und werden beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen benachteiligt. Dieser […..]
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Vorsicht: Gemeinsames Konto und Erbschleicherei

Innerfamiliär, beispielsweise zwischen Eheleuten, zwischen Geschwistern nach einem Erbfall oder zwischen Elternteil und Kind können gemeinsame Konten entstehen, bei denen beide Zugriff haben. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine berechtigte Seite vom Kontoguthaben kaum Gebrauch macht und der anderen Seite den Zugriff und die Verwaltung überlässt. Hierdurch entsteht das Problem, dass die andere (aktive) Seite die Möglichkeit erhält, […..]
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Erbschleicher können Pflichtteilsstrafklauseln aushebeln

Erbschleicher in der Familie sollen in bestimmten Fällen dadurch blockiert werden, dass im ersten Erbfall ein Pflichtteil verlangt wird. Haben Eltern beispielsweise zwei Kinder, die als Schlusserben eingesetzt sind, soll die Pflichtteilsstrafklausel verhindern, dass das erbschleichende Kind im ersten Erbfall sich den Pflichtteil auszahlen lässt, während das „brave“ Kind dies nicht veranlasst und wartet. Das OLG Braunschweig hat diesem Schutzgedanken […..]
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Konkurrierende Geschwister und Erbschleicherei

Die Keimzelle der Erbschleicherei liegt meiner Meinung nach in der streitanfälligen Familienstruktur neidiger Geschwister. Der Neid kann aus ganz unterschiedlichen Situationen herrühren, ein abspenstig gemachter Freund, eine bessere Ausbildung, ein besserer Job und Kindersegen, aber natürlich geht es auch um finanzielle Zuwendungen der Eltern. Dieser Neid führt in vielen Fällen dazu, dass das „benachteiligte“ Kind die Vermögensverteilung der Eltern in […..]
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Mehrfache Erbschleicherei innerhalb der Familie

In meiner Praxis habe ich auch Fallkonstellationen, in denen es in derselben Familie zu mehreren Erbschleiche-Konstellationen hinter- und nebeneinander kommt. In einem Beispiel sind alle drei Kinder als Erbschleicher tätig. Das erste Kind hat bereits vor längerer Zeit die Eltern ausgenutzt und sich aus Faulheit das Leben finanzieren lassen, ohne dass die Geschwister die Möglichkeit haben, einen Ausgleich im Erbfall […..]
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Erbschleicherei im Erbfall

Stirbt ein Elternteil, gibt es manchmal die Situation, dass der überlebende Elternteil in ein Loch fällt und einige der Kinder sich nicht ausreichend kümmern. Dies kann differente Gründe haben: die Kinder leben zu weit weg, sind mit der eigenen familiären oder wirtschaftlichen Situation beschäftigt oder gekränkt, weil sie im ersten Erbfall nichts erhalten. Dies ist dann der Moment, in dem […..]
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