Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Konkurrierende Geschwister und Erbschleicherei

Die Keimzelle der Erbschleicherei liegt meiner Meinung nach in der streitanfälligen Familienstruktur neidiger Geschwister. Der Neid kann aus ganz unterschiedlichen Situationen herrühren, ein abspenstig gemachter Freund, eine bessere Ausbildung, ein besserer Job und Kindersegen, aber natürlich geht es auch um finanzielle Zuwendungen der Eltern. Dieser Neid führt in vielen Fällen dazu, dass das „benachteiligte“ Kind die Vermögensverteilung der Eltern in […..]
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Mehrfache Erbschleicherei innerhalb der Familie

In meiner Praxis habe ich auch Fallkonstellationen, in denen es in derselben Familie zu mehreren Erbschleiche-Konstellationen hinter- und nebeneinander kommt. In einem Beispiel sind alle drei Kinder als Erbschleicher tätig. Das erste Kind hat bereits vor längerer Zeit die Eltern ausgenutzt und sich aus Faulheit das Leben finanzieren lassen, ohne dass die Geschwister die Möglichkeit haben, einen Ausgleich im Erbfall […..]
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Erbschleicherei im Erbfall

Stirbt ein Elternteil, gibt es manchmal die Situation, dass der überlebende Elternteil in ein Loch fällt und einige der Kinder sich nicht ausreichend kümmern. Dies kann differente Gründe haben: die Kinder leben zu weit weg, sind mit der eigenen familiären oder wirtschaftlichen Situation beschäftigt oder gekränkt, weil sie im ersten Erbfall nichts erhalten. Dies ist dann der Moment, in dem […..]
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Täuschung über Vermögenswerte durch den Erbschleicher

Es gibt immer wieder neue Erbschleicher-Sachverhalte, die wir anwaltlich prüfen. In einem aktuellen Fall gibt es einen älteren Herr. der ein leibliches Kind hat, das pflichtteilsberechtigt ist. Der Erbschleicher ist eine außenstehende Person, die verhindern möchte, dass das Kind im Erbfall den Pflichtteil noch geltend machen kann. Der Erbschleicher hat deshalb den älteren Herren überredet, mit dem Kind einen Pflichtteilsverzichtvertrag […..]
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Erbschleicherei und Pflichtteil

In vielen Konstellationen sorgt sich ein Elternteil darum, dass ein Kind den Pflichtteil einfordert. Häufig entsteht hieraus ein Erbschleicher-Thema, wenn das Kind keine enge Beziehung zum Elternteil hat oder das Elternteil neu verheiratet ist bzw. in einer neuen Beziehung lebt. Dann ist die Überlegung da, wie der Pflichtteil reduziert werden kann. Hierfür gibt es zulässige Gestaltungen, die einem berechtigten Interesse […..]
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Erbschleicherei und notarielles Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist ein Dokument, das Pflichtteilsberechtigte vom Pflichtteilsschuldner anfordern dürfen und das grundsätzlich richtig und vollständig sein muss. In der Praxis erlebe ich immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher auch in diesem Bereich aktiv werden. Der typische Fall ist der, dass ein Elternteil verstirbt und der andere Elternteil erbt, aber bereits gesundheitlich angeschlagen ist. Es gibt dann noch […..]
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Rwchtsanwalt warnt vor erbschleichenden Kinder – die Unwahrheit bei Schenkungen

Gerade bei einer Erbschleicherei im innerfamiliären Bereich gibt es fast immer das Problem, dass sich streitende Kinder, bei denen sich das erbschleichende Kind noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile gesichert hat, darüber austauschen müssen, wer welche lebzeitigen Zuwendungen erhalten hat. § 2057 BGB regelt einen Auskunftsanspruch, den die Familie gegenüber dem erbschleichenden Kind geltend machen kann. Lügt der Erbschleicher kann eine Stufenklage […..]
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Erbschleicherfall: Die Schwiegertochter ist „schuld“

Immer wieder erlebe ich Fälle, in denen sich Eltern mit dem Kind zerstreiten. Ein klassischer Fall ist das Zerwürfnis der Eltern mit dem einzigen Sohn, weil man mit der Schwiegertochter unzufrieden ist. Eine solche Konstellation kann sich aufschaukeln. Die Eltern setzen den Sohn finanziell unter Druck oder unterstützen ihn nicht. Umgekehrt verweigert die Schwiegertochter den Kontakt zu den Enkeln oder […..]
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