Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei durch Nichterfüllung von Vertragspflichten

Zahlreiche Schenkungsverträge werden von Erbschleichern motiviert, insbesondere wird damit geworben, dass in diesem Vertrag eine Pflege übernommen wird, Kosten der Immobilie getragen werden, eine Leibrente bezahlt wird, sonstige Dienstleistungen übernommen werden. Das Problem in der Praxis ist, dass der Schenker immer älter und hilfsbedürftiger wird und der Erbschleicher dann einen Moment erreicht, in dem das Opfer nicht mehr für seine […..]
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Erbschleicher und Nachlassimmobilien

Nachlassimmobilien sind meist die wertigsten Teile der Erbengemeinschaft. Wenn mehrere Erben und darunter ein Erbschleicher beteiligt sind, kann dies dazu führen, dass der Erbschleicher das Interesse der anderen dazu ausnutzt, um sie zu erpressen. Er verhindert die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Veräußerung der Nachlassimmobilie und fordert einen größeren Anteil, als ihm zusteht. Um dieser Pattsituation zu entkommen, gehen Miterben […..]
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Erbschleicherfall: Die Auslandsimmobilie als Druckmittel

Erbschleicher sind derart perfide, dass ihnen jedes Mittel recht ist, um Druck auf die Familie des Opfers auszuüben. Ein Fall ist immer wieder, dass der Erbschleicher Miterbe ist und die anderen Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft dadurch unter Druck setzt, dass er den Zugriff oder die Information zu einer Auslandsimmobilie unterbindet. Hierdurch laufen zwar die Kosten für die Immobilie weiter, […..]
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Nachlassverfahren und Grundstücke bei Erbschleicherei

Es gibt bei Erbschleicherei immer wieder das Problem, dass der Erbschleicher Zugriff auf ein Grundstück hat, beispielsweise, weil ihm das Grundstück zu Lebzeiten des Opfers geschenkt worden ist, er mittels transmortaler Vollmacht die Übertragung durchführt oder er dem Grundbuchamt einen notariellen Erbvertrag vorlegt. Es droht die Situation, dass der Erbschleicher leicht Zugriff auf die Immobilie hat. Parallel kann im Nachlassverfahren […..]
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Erbschleicherei und ungewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse

Insbesondere in der Konstellation, dass enterbte Familienmitglieder Pflichtteilsansprüche gegen den als Erben eingesetzten Erbschleicher geltend machen, kommt es häufig vor, dass die ermittelten Vermögensverhältnisse des Opfers ungewöhnlich sind. Dies kommt zu Tage, weil der Erbschleicher bei Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegen muss. Ich kenne Fälle, in denen es überraschend kein Immobilienvermögen mehr gibt (weil der Erbschleicher sich die Immobilie über […..]
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Rechtsanwalt warnt vor: Erbschleicherei und Kaufvertrag

Ältere Menschen werden immer wieder darauf angesprochen, die Immobilie zu verkaufen, vom Kaufpreis zu leben und sich ein Wohnrecht zusätzlich eintragen zu lassen. In Einzelfällen sind die Angebote unseriös und gehen von Erbschleichern aus, die sich die Immobilie zu einem günstigen Preis „schnappen“ wollen. Misstrauisch sollte man insbesondere sein, wenn die vorgeschlagene Kaufpreiszahlung deutlich vom Üblichen abweicht. Ich kenne Fälle, […..]
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Erbschleicher bei Immobilienschenkung

Eine Immobilienschenkung wird zwar notariell durchgeführt, eine ausführliche notarielle Beratung des Schenkers erlebe ich aber selten. Dies auch deshalb, weil der Notar neutral bleiben muss. Erbschleicher können sich also beschenken lassen und den Schenkern ist meist nicht klar, dass die Regelungen für sie nachteilig sind. Ein typisches Problem ist, dass der Erbschleicher vor dem Vertragsschluss viel verspricht (Pflege, Kontakt, Vermögenssorge), […..]
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Aktueller Erbschleicherfall: Erbschleicherei durch Vermögenssteigerung

In einem aktuellen Fall ist meine Mandantschaft damit konfrontiert, dass ein Erbschleicher einen Ersatzanspruch gegen die Erbengemeinschaft stellt, verbunden mit dem Argument, dass er Ersatzansprüche im Verhältnis zum Erblasser daraus herleitet, dass er dessen Vermögen durch Umbaumaßnahmen an der Erblasser-Immobilie gesteigert hat. Der Erbschleicher hat sich die Wertsteigerung und den Ersatzanspruch schriftlich quittieren lassen, ohne dass die Erbengemeinschaft das Gegenteil […..]
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