Erbschleicherfall: Die Auslandsimmobilie als Druckmittel

Erbschleicher sind derart perfide, dass ihnen jedes Mittel recht ist, um Druck auf die Familie des Opfers auszuüben. Ein Fall ist immer wieder, dass der Erbschleicher Miterbe ist und die anderen Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft dadurch unter Druck setzt, dass er den Zugriff oder die Information zu einer Auslandsimmobilie unterbindet.

Hierdurch laufen zwar die Kosten für die Immobilie weiter, die Familie kann aber die Immobilie nicht nutzen, nicht verwerten und die steuerliche Situation ist riskant. Diese Fälle erleben wir immer wieder. Gibt es eine Auslandsimmobilie, sollte die Familie bereits im Vorfeld des Erbfalls genau vorbereiten, wie mit dem Erbe und dieser Immobilie umgegangen wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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