Ältere Menschen werden immer wieder darauf angesprochen, die Immobilie zu verkaufen, vom Kaufpreis zu leben und sich ein Wohnrecht zusätzlich eintragen zu lassen. In Einzelfällen sind die Angebote unseriös und gehen von Erbschleichern aus, die sich die Immobilie zu einem günstigen Preis „schnappen“ wollen. Misstrauisch sollte man insbesondere sein, wenn die vorgeschlagene Kaufpreiszahlung deutlich vom Üblichen abweicht. Ich kenne Fälle, in denen zwar ein hoher Kaufpreis vereinbart worden ist, dieser Kaufpreis aber mit der Einräumung eines Wohnrechts gegengerechnet worden ist und die Kaufpreiszahlung als Rest nicht mehr bezahlt werden muss, wenn das Wohnrecht erlischt. Diese Konstruktionen sind für ältere Menschen kaum zu durchschauen und öffnen Erbschleichern Tür und Tor.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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