Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei bei Auslandsbezug

Ein Erbschleicher-Fall ist für sich genommen bereits komplex. Bei einem bestehenden Auslandsbezug können sich die Rechtsprobleme vervielfältigen. Dies betrifft insbesondere die Situationen, dass sich Nachlassvermögen im Ausland befindet oder sich das Erbschleicher-Opfer im Ausland aufhält. In letzterem Fall kann hierdurch ggf. eine deutsche Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden und die Familie hat mit zahlreichen Durchsetzungsproblemen zu kämpfen, also insbesondere einem anderen Rechtssystem, […..]
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Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Im Verhältnis zwischen Geschwistern kommt es im Erbfall häufig zum Streit. Es gibt neben „normalen“ Streitigkeiten viele Situationen, die eine Erbschleicherei eines Geschwisterteils als Hintergrund haben. Beispiele aus der Praxis des Autors sind insbesondere:   Ein Kind hebt mit einer Bankvollmacht oder Kontokarte Bargeld vom Konto des Elternteils ab. Ein Kind lässt sich vom Elternteil nicht gerechtfertigte „Geschenke“ geben. Ein […..]
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Erbschleicherei durch Gestaltung einer Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist ein Vollmachtgeber gesetzlich vor Vollmachtsmissbrauch geschützt, und zwar sowohl zivil-, als auch strafrechtlich. Es gibt aber Fälle, in denen es dem bevollmächtigten Erbschleicher gelingt, die Vollmacht so abzuändern, dass dieser Schutz wegfällt. Dies wirkt sich dann auch im Erbfall aus, weil die erbende Familie keine Ansprüche gegen den Erbschleicher respektive Bevollmächtigten hat. Solche Klauseln können beispielsweise sein, dass […..]
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Vom Rechtsanwalt beantwortet: Welche Folgen können Formprobleme und Erbschleicherei haben

Auch wenn bei einer Erbschleicherei das Thema der Testierunfähigkeit großen Raum einnimmt, handelt es sich nicht um die einzige Einwendung, die bzgl. der Testamentswirksamkeit geprüft werden müsste. Die Formnichtigkeit ist im Einzelfall ebenso ein schlagkräftiges Argument, bei dem es die Besonderheit gibt, dass der Erbschleicher, der sich auf ein Testament beruft, die Wirksamkeit des Testaments positiv beweisen muss (mit Blick […..]
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Erbschleicherei mit Auslandsbezug

Ein Erbschleicherfall wird noch komplizierter, wenn ein Auslandsbezug besteht. Es kann sich einmal darum handeln, dass sich das geschädigte Vermögen jedenfalls teilweise befindet oder das Erbschleicheropfer in das Ausland verbracht wird. In beiden Konstellationen ergibt sich das Problem, dass bereits die Zuständigkeit der Gerichte streitig sein kann, aber auch das anwendbare Recht. Es wird für die geschädigte dann viel schwieriger […..]
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Erbschleicherei zwischen Kindern aus erster Ehe und Stiefmutter

Die Konstellation „Erbschleicherei zwischen Kindern aus erster Ehe und Stiefmutter“ ist stereotyp und in unserer Praxis häufig. Ein solcher Streit kann sowohl eine Erbschleicher-Situation durch Kinder, als auch durch die Stiefmutter begründen. Dies ist abhängig vom Einzelfall. Dabei stehen manchmal nicht zwingend finanzielle Aspekte im Vordergrund, sondern persönliche Befindlichkeiten. Es geht bei solchen Streitigkeiten um persönliche Erinnerungsstücke, um die Beerdigung […..]
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Erbschleicherei bei der Teilung einer Erbengemeinschaft

Sitzt ein Erbschleicher unumkehrbar in einer Erbengemeinschaft, droht den anderen Miterben auch an dieser Stelle eine Schädigung durch den Erbschleicher. Es gibt folgende Situationen, die besonders praxisrelevant sind:   Dem Erbschleicher gelingt es, eine testamentarisch angeordnete Teilungsanordnung zu umgehen, beispielsweise indem er die Nachlassimmobilie, die einem anderen Miterben zugeordnet ist, teilungsversteigern lässt. Der Erbschleicher blockiert die Auseinandersetzung und setzt den […..]
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Beeinflussung durch den Erbschleicher kann eine Testierunfähigkeit zur Folge haben

Eine übermäßige Einflussnahme durch den Erbschleicher kann eine Testierunfähigkeit begründen. Indizien hierfür sind:   eine gezielte Isolation des Opfers, Besuchsverbote für Freunde und Verwandte, Gezielte Fehlinformationen über Kontaktwünsche, Drohungen mit dem Unterlassen von Unterstützungsleistungen, Ausnutzen von Abhängigkeiten (sexuell, pflegerisch, seelisch, körperlich), Ausnutzen von Ängsten (Verarmung, Entzug von Nähe), sonstiger sozialer Druck, Belohnungen. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh […..]
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Erbschleicherei und die Gefahr vor notariellen Urkunden

Es gibt inzwischen schon gut geschulte Erbschleicher, die wissen, dass sie davon profitieren, wenn ein Notar die notwendigen Urkunden (insbesondere Schenkungsverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten) erstellt. Hintergrund ist, dass immer noch die Meinung verbreitet ist, ein Notar würde im Erb- oder Streitfall für die Wirksamkeit seiner Urkunde eintreten. Dies geschieht auch tagtäglich in Deutschland. Insbesondere bei der Frage der Geschäfts- und […..]
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Die Feststellung der Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei

Grundsätzlich sollte – insbesondere in einem nachlassgerichtlichen Verfahren – eine 3-Schritt-Prüfung der Testierunfähigkeit erfolgen:   Schritt 1: Ermitteln beim Erblasser auffälliger Verhaltensweisen (Beispiele hierfür sind das Schriftbild, Erinnerungslücken, Vergesslichkeit, Vermüllung, Wiederhoen von Vorkommnissen, übersteigerte Sturheit, wahnhafte Züge, Bestehen einer Betreuung, fehlende situative, zeitliche oder örtliche Orientierung)   Schritt 2: medizinische Einordnung dieser Verhaltensweisen und Zuordnung zu einer Erkrankung des Erblassers […..]
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