Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt berät zum Sonderfall: Erbschleicherei und Gesellschaftsverträge

Besteht ein Teil des Vermögens aus Gesellschaftsbeteiligungen ergeben sich rechtliche Sonderprobleme, die häufig nicht erkannt werden. Vorsorgevollmachten und Testamente widersprechen häufig den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, sodass das Risiko besteht, diese Erklärungen zu Streit führen oder gar scheitern. Dies ist eine Rechtsunsicherheit, die sich Erbschleicher zu nutzen machen, sei es im Rahmen einer familieninternen Erbschleicherei oder von außen. Um einen sinnvollen Schutz […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem „Sprachrohr“ für das Erbschleicher-Opfer

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein älterer Mensch sich im Rechtsverkehr nicht mehr selbst äußert, sondern dieser nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder eine dritte Person als „Sprachrohr“ kommuniziert. Vielfach ist dann nicht sichergestellt, dass der ältere Mensch noch frei in seiner Willensbildung ist. Ich kenne viele Fälle, in denen Schriftstücke dem älteren Menschen vorgelegt werden, beginnend mit […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei „schwarzen Schafen“ in der Familie

Erbschleicher entwickeln sich in manchen Fällen aus einem fehlgeleiteten Leben. Typische Beispiele sind Familienangehörige, die sich strafbar verhalten haben, einer Sekte hörig sind oder die bereits ein Insolvenzverfahren durchschritten haben. Diese Personenkreise sind häufig „angeschlagen“ und wir erleben immer wieder Fälle, in denen diese Personen im Rahmen einer Erbschleicherei andere Menschen schädigen. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachlasspflegschaft und Immobiliensicherung im Erbfall

Im Erbfall entsteht ein jahrelanges Streitverfahren. Es droht über diese Zeitdauer hinweg der Verlust des Nachlassvermögens, wenn dieses nicht gesichert und verwaltet wird. Wesentliche Schritte sind Widerruf der Vorsorgevollmacht des Erbschleichers, Mitteilung an Banken und ähnliche Adressaten, dass nicht an den Erbschleicher geleistet werden darf,             Mitteilung an Grundbuchämter, damit das Immobilienvermögen geschützt wird,             Anregung einer Nachlasspflegschaft zur Nachlasssicherung […..]
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Thema Erbschleicherei: Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Personen, die dem Opfer als Erblasser familiär nahestehen, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ist im Rahmen eines Erbschleicher-Falles immer als Mindestanspruch durchzusetzen. Berechtigte Personen sind Ehegatten,             Abkömmlinge,             Eltern (in bestimmten Konstellationen). Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Mindestanspruch verringert das Risiko, dass die Familie vollständig geschädigt wird. Nachteil: Der Pflichtteilsanspruch lässt sich durch […..]
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Thema Erbschleicherei: Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte die Erbschleicher-Situation aufzuklären

Im Erbstreit gibt es die Möglichkeit, mit niedrigen Streitwerten bereits Klageverfahren zu führen, in denen die Erbschleicher-Situation aufgeklärt wird. Beispiele: Klage auf Auskunft und Rechnungslegung bei Vorsorgevollmacht             Klage auf Auskunft bei Erbschaftsbesitz             Klage im Pflichtteilsrecht Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Gesamtstreit muss durch das Gericht berücksichtigt werden, zumindest im Gütetermin, der in […..]
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Thema Erbschleicherei: Angriff auf die Person des Erbschleichers

Erbschleicher bieten im Einzelfall an unterschiedlichen Stellen Angriffspunkte, insbesondere, wenn sie sich im Rechtsverkehr fehlerhaft verhalten. Manchmal gelingt es, Erbschleicher dadurch zu attackieren, indem deren wirtschaftlich schlechte Situation genutzt wird. Ich habe mehrfach Erbschleicher erlebt, die in einem Insolvenzverfahren verstrickt waren oder gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist. Dies kann Folgen haben: Es kann ein vertragliches Rückforderungsrecht bei Schenkungen […..]
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Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
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Thema Erbschleicherei: Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber des Erbschleichers

Wenn der Erbschleicher beruflich eine exponierte Stellung hat, ist es legitim, diese Stellung anzugreifen und Druck auf den Erbschleicher dadurch auszuüben, dass der Arbeitgeber von der Erbschleicherei informiert wird. Fälle aus meiner Praxis sind Anlageberater,             Ärzte,             Bankmitarbeiter,             Notare und Rechtsanwälte,             Pfarrer,             Versicherungsvermittler. Diese Maßnahme ist besonders effektiv, wenn es im Rahmen des Berufes Standesrichtlinien oder […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach Helfern aus dem Opfer-Umfeld

In der Praxis unterschätzt wird die Rolle des Opfer-Umfelds. Damit sind Personen gemeint, die regelmäßig Kontakt zum Opfer haben und außerhalb der Familie stehen. Diese Personen können helfen, Informationen zu sammeln bzw. die Motivlage des Opfers zu beeinflussen. Folgende Personenkreise kommen in Betracht: Aus dem privaten Bereich: Nachbarn, Freunde aus Gruppen oder Vereinen, aus der Kindheit oder Schule             Aus […..]
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