Es gibt nichts, was es nicht gibt. Deshalb bearbeite ich nur die Konstellation, dass Kinder sich als Erbschleicher gegenüber den Eltern entwickeln, sondern auch umgekehrt Eltern gegenüber den Kindern.
Ein Fall, der immer wieder geschieht, ist, dass ein Elternteil verstirbt und die minderjährigen Kinder Erbansprüche haben, die der überlebende Elternteil für sie abwickelt. In diesem Fall sind die Kinder oft schutzlos und der überlebende Elternteil hat die Möglichkeit, die Erbansprüche zu nivellieren und das Kind zu schädigen. Diese Situationen geschehen und stellen aus meiner Sicht einen drastischen Erbschleicherfall dar.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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