Immer wieder erlebe ich Fälle, in denen sich Eltern mit dem Kind zerstreiten. Ein klassischer Fall ist das Zerwürfnis der Eltern mit dem einzigen Sohn, weil man mit der Schwiegertochter unzufrieden ist. Eine solche Konstellation kann sich aufschaukeln. Die Eltern setzen den Sohn finanziell unter Druck oder unterstützen ihn nicht.
Umgekehrt verweigert die Schwiegertochter den Kontakt zu den Enkeln oder die Familie des Sohnes zieht weg und der Kontakt bricht ab.
Dies ist ein fruchtbarer Nährboden für Erbschleicherei, weil den Eltern ein echter Ansprechpartner fehlt.
Es gibt immer wieder Situationen, in denen „Ersatzkinder“ auftreten, sich in die Familie „integrieren“ und ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern herstellen, das dann finanziell ausgenutzt wird.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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