Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher können Pflichtteilsstrafklauseln aushebeln

Erbschleicher in der Familie sollen in bestimmten Fällen dadurch blockiert werden, dass im ersten Erbfall ein Pflichtteil verlangt wird. Haben Eltern beispielsweise zwei Kinder, die als Schlusserben eingesetzt sind, soll die Pflichtteilsstrafklausel verhindern, dass das erbschleichende Kind im ersten Erbfall sich den Pflichtteil auszahlen lässt, während das „brave“ Kind dies nicht veranlasst und wartet. Das OLG Braunschweig hat diesem Schutzgedanken […..]
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Gratwanderung zwischen Vorsorgevollmacht und Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Grenze zwischen pflichtgemäßer Tätigkeit als Bevollmächtigter und einer Erbschleicherei verschwimmt. Typisch ist beispielsweise die Situation, dass die Vollmachtgeberin geschäftsunfähig ist und der Bevollmächtigte im Sinne der gesamten Familie aus dem üppigen Vermögen der Vollmachtgeberin an die Familie vornimmt, um die Erbfolge vorzuziehen und die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Ich halte das – […..]
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Rechtsanwalt warnt: Tiere als Trigger für Erbschleicher

Erbschleicher docken sich insbesondere an Menschen an, die allein sind. Solche Personen versuchen die Einsamkeit manchmal durch Tiere zu kompensieren. Damit haben die Erbschleicher dann aber auch einen guten Einstieg für ein Gespräch und einen Erstkontakt mit dem potentiellen Opfer. In meiner Praxis kenne ich Fälle, in denen Erbschleicher das Opfer über einen Hundekontakt oder auf dem Pferdehof kennengelernt haben. […..]
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Erbschleicherei und Ausschlagung

Erbschleicher tendieren in Einzelfällen dazu, sogar juristisches Fachwissen zu verwenden. Die sog. lenkende Ausschlagung kann hierfür Beispiel sein. Ich kenne einen Fall, in dem ein Erbschleicher familienintern dem überlegenden Elternteil die Überzeugung eingepflanzt hat, eine Ausschlagung wäre steuerlich sinnvoll. Diese Aussage war nicht nur falsch, sondern bewirkte nur, dass der Erbschleicher eine quotal höhere Erbbeteiligung erhalten hat. Dieser Beitrag wurde […..]
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Erbschleicherei bei der Abwicklung einer Erbschaft

Ich habe bereits mehrfach in meiner Praxis folgenden Fall erlebt. Ein Elternteil stirbt, der überlebende Ehegatte ist durch den Todesfall stark angeschlagen, weil der Ansprechpartner wegfällt, man gesundheitliche Probleme hat und mit der Abwicklung des Erbes überfordert ist. Dann tritt eines der Kinder auf den Plan und bietet sich als Abwickler an. Alle Familienmitglieder sind darüber zufrieden, aber dieses Kind […..]
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Rechtsanwalt: gesetzliche Erbfolge begünstigt Erbschleicherei

Immer wieder habe ich Mandate, in denen bei Eheleuten kein Testament erstellt wurde und dies zu einer Erbschleichersituation im zweiten Erbfall führt. Stirbt der erste Ehepartner, dann lebt der zweite Ehepartner ohne bindendes Ehegattentestament weiter. Wenn der Überlebende lediglich ein Einzeltestament fertigt, sind die Kinder bis zum Erbfall im Ungewissen, ob sie wirklich Erbe werden. Selbst Sekunden vor dem Tod […..]
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Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen. Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn […..]
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Erbschleicherfall: Eheleute im Missverständnis

Es kommt immer wieder vor, dass selbst zwischen Eheleuten eine Erbschleicherei erfolgt. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise stattfinden. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der rechtlich bewanderte Ehegatte dem anderen Teil ein Testament vorschlägt und ihm suggeriert, dass die Erbfolge im zweiten Erbfall feststeht. Tatsächlich ist es aber so, dass keine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner in […..]
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Die typischen Maschen des Erbschleichers

Folgende Methoden setzen Erbschleicher ein, um sich vermögensmäßig Vorteile zu verschaffen:   Vertrauen des Erblassers, geschaffen durch Nähe, Kontaktunterbindung zwischen Erblasser und dessen Familie und Freundeskreis, Vermögensverschiebung zu Lebzeiten mittels Schenkungen, Vorsorgevollmacht als Missbrauchsinstrument, Testament zugunsten des Erbschleichers, Vernichten von älteren für den Erbschleicher nachteiligen Testamenten, Straftaten wie Urkundenfälschung u. a. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von […..]
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Erbschleicherei und Testierunfähigkeit

Die Testierunfähigkeit wird meistens in einem nachlassgerichtlichen Verfahren untersucht. Leider wird dieses Verfahren vor dem Amtsgericht von vielen Betroffenen selbst bzw. ohne ausreichenden rechtlichen Beistand geführt. Bereits aus diesem Grund gehen viele Verfahren verloren, denn es müssen trotz fehlendem Anwaltszwang formal richtige Anträge gestellt werden. Dieses Problem gilt auch, wenn die rechtliche Vertretung in diesem speziellen Bereich nicht hinreichend qualifiziert […..]
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