Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Praxisprobleme bei Kontrollbetreuung

Vielfach wird die Kontrollbetreuung als Mittel gegen Vollmachtsmissbrauch und damit auch Erbschleicherei propagiert. Das ist dem Grunde nach zwar zutreffend, aber man sollte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es leider viele Situationen gibt, in denen sich die Kontrollbetreuung nicht durchsetzt, beispielsweise deshalb, weil das Verfahren von der zuständigen Stelle über Monate liegengelassen wird. In einem aktuellen Fall hat […..]
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Erbschleicherei und Ortsveränderung

Besonders gravierende Einschnitte im Leben des Opfers sollten für die Familie Anhaltspunkte sein, um zu reagieren und sich gegen eine Erbschleicherei zu wehren. Das beste Beispiel ist, dass ein älterer Mensch sein Familienheim verkauft und in die Nähe des Erbschleichers zieht, sein gewohntes Umfeld und den Freundeskreis verlässt und sich damit dem Erbschleicher auf Gedeih und Verderb aussetzt. Besonders häufig […..]
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Erbschleicherei und Vermögensverwaltung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Vermögensmassen durch eine dritte Person verwaltet werden, sei es ein Familienmitglied, eine außenstehende Person oder einen Berufsträger. In allen Konstellationen kann es zu einer Erbschleicherei kommen, wenn der Vermögensinhaber auf die Richtigkeit der Vermögensverwaltung vertraut und den Missbrauch nicht entdeckt. Diese Situation kann sich noch verschlimmern, wenn der Erbschleicher Schutzmaßnahmen ergreift und sich […..]
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Erbschleicherei und Unkenntnis

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Erbschleicher nach einem Erbfall die Unkenntnis von Erben ausnutzen. Der typische Fall ist, dass es mehrere Erben gibt, der Erbschleicher sich nach dem Erbfall beim Nachlassgericht meldet und das Gericht falsch informiert. Andere Erben werden dann nicht angeschrieben und bleiben im Unklaren. Wir haben Fälle, in denen Erben Monatelang nicht wissen, dass der […..]
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Erbschleicherei und Ausschlagung

Die Ausschlagung führt im Erbfall dazu, dass ein möglicher gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sein Erbrecht verliert. Eine besonders perfide Taktik von Erbschleichern ist es, dem Erben vorzuspiegeln, dass der Nachlass überschuldet ist, Haftungsrisiken aus dem Nachlass drohen oder eine Ausschlagung steuerlich sinnvoll ist. Der Erbe vertraut dem Erbschleicher, schlägt aus, verliert sein Erbe und der Erbschleicher profitiert von der Ausschlagung, […..]
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Erbschleicherei in gesundheitlich kritischer Familiensituation

Eine Erbschleicher kann dadurch begünstigt sein, dass der Erbschleicher in eine Familie hineinregiert, bei der gleichzeitig mehrere Personen gesundheitlich angeschlagen sind. Ich bearbeite einen Fall, in dem der Erbschleicher psychiatrisch erkrankt war und die nahestehenden Personen seiner erbberechtigten Familie zeitgleich mit anderen Erkrankungen zu kämpfen hatten. So war es dem Erbschleicher möglich, das Opfer von sich abhängig zu machen und […..]
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Zwei Erbschleicher-Opfer auf einmal

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher nicht nur ein Opfer auswählen, sondern zwei Opfer in einem familiären Zusammenhalt haben. Das typische Beispiel sind die Eltern, die beide bereits betagt und gesundheitlich angeschlagen sind und durch das erbschleichende Kind gegeneinander ausgespielt werden. Es kommt vor, dass das Kind einen Elternteil instrumentalisiert und als Mittel zum Zweck der Erbschleicherei einsetzt. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und deren Flucht ins Ausland

Selbst ein jahrelang geführter Rechtsstreit, der rechtlich erfolgreich gegen den Erbschleicher endet, kann dazu führen, dass der Vermögensschaden bleibt. Ein Fall, der bedacht werden muss, ist, dass der Erbschleicher sich ins Ausland absetzt und das Vermögen nicht mehr greifbar ist. Dies ist ein Schicksal, das jedem Rechtsstreit immanent ist, gibt es gewisse Indizien, so sollte auf dieses Problem ein besonderer […..]
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Gesetzliche Betreuer contra Erbschleicher

Im Einzelfall sind gesetzliche Betreuer, die neutral von außen auf einen Fall schauen, dazu geeignet, gegen Erbschleicher vorzugehen. Es ist sogar denkbar, dass die geschädigte Familie gemeinsam mit dem gesetzlichen Betreuer Rechtsschritte plant und entsprechend vorgeht. Wichtig ist, dass dem gesetzlichen Betreuer alle Informationen offengelegt werden und er förmlich die konkreten Ansprüche vorgetragen bekommt, damit er sich dazu veranlasst sieht […..]
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Ehegattentestament ohne Schutz vor Erbschleicherei

Eheleute gehen meistens davon aus, dass ein Ehegattentestament automatisch Bindungswirkung entfaltet. Dies ist allerdings falsch. Eine Bindungswirkung muss ausdrücklich im Testament geregelt werden. Ansonsten kommt es zu Streit. Ich erlebe in der Praxis immer wieder den Fall, dass der überlebende Ehegatten von einem der Kinder „belagert“ und „überzeugt“ wird, ein neues Testament zu seinen Gunsten zu machen. Tritt dann der […..]
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