Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt: gesetzliche Erbfolge begünstigt Erbschleicherei

Immer wieder habe ich Mandate, in denen bei Eheleuten kein Testament erstellt wurde und dies zu einer Erbschleichersituation im zweiten Erbfall führt. Stirbt der erste Ehepartner, dann lebt der zweite Ehepartner ohne bindendes Ehegattentestament weiter. Wenn der Überlebende lediglich ein Einzeltestament fertigt, sind die Kinder bis zum Erbfall im Ungewissen, ob sie wirklich Erbe werden. Selbst Sekunden vor dem Tod […..]
Weiterlesen >

Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen. Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherfall: Eheleute im Missverständnis

Es kommt immer wieder vor, dass selbst zwischen Eheleuten eine Erbschleicherei erfolgt. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise stattfinden. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der rechtlich bewanderte Ehegatte dem anderen Teil ein Testament vorschlägt und ihm suggeriert, dass die Erbfolge im zweiten Erbfall feststeht. Tatsächlich ist es aber so, dass keine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner in […..]
Weiterlesen >

Die typischen Maschen des Erbschleichers

Folgende Methoden setzen Erbschleicher ein, um sich vermögensmäßig Vorteile zu verschaffen:   Vertrauen des Erblassers, geschaffen durch Nähe, Kontaktunterbindung zwischen Erblasser und dessen Familie und Freundeskreis, Vermögensverschiebung zu Lebzeiten mittels Schenkungen, Vorsorgevollmacht als Missbrauchsinstrument, Testament zugunsten des Erbschleichers, Vernichten von älteren für den Erbschleicher nachteiligen Testamenten, Straftaten wie Urkundenfälschung u. a. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Testierunfähigkeit

Die Testierunfähigkeit wird meistens in einem nachlassgerichtlichen Verfahren untersucht. Leider wird dieses Verfahren vor dem Amtsgericht von vielen Betroffenen selbst bzw. ohne ausreichenden rechtlichen Beistand geführt. Bereits aus diesem Grund gehen viele Verfahren verloren, denn es müssen trotz fehlendem Anwaltszwang formal richtige Anträge gestellt werden. Dieses Problem gilt auch, wenn die rechtliche Vertretung in diesem speziellen Bereich nicht hinreichend qualifiziert […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher erpressen mit Enkelkindern

Innerfamiliär gibt es immer wieder Erbschleicher-Situationen, die daraus münden, dass Kinder die Eltern unter Druck setzen. Dies geschieht dadurch, dass die Enkelkinder vorenthalten werden. Dies wird als Druckmittel verwendet, um Testament und Vorsorgevollmacht zu erhalten und die Eltern dann finanziell auszuplündern. Dieses Vorgehen ist deshalb so perfide, weil die enge Bindung zwischen Großeltern und Enkeln so stark sein kann, dass […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherfall aus der Praxis: Erbschleicher bei Überraschungsentscheidungen des späteren Erblassers

Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen eine Überraschungsentscheidung des Erblassers die Familie zum Staunen bringt. Es geht dabei immer wieder um die Konstellation, dass ein Erblasser in einer längeren Beziehung ohne Verheiratung lebt und damit zufrieden ist. Die Partnerin hat keinen erbrechtlichen gesicherten Anspruch. Dann hat der spätere Erblasser eine negative gesundheitliche Entwicklung, beispielsweise einen Unfall, einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher bei Immobilienschenkung

Eine Immobilienschenkung wird zwar notariell durchgeführt, eine ausführliche notarielle Beratung des Schenkers erlebe ich aber selten. Dies auch deshalb, weil der Notar neutral bleiben muss. Erbschleicher können sich also beschenken lassen und den Schenkern ist meist nicht klar, dass die Regelungen für sie nachteilig sind. Ein typisches Problem ist, dass der Erbschleicher vor dem Vertragsschluss viel verspricht (Pflege, Kontakt, Vermögenssorge), […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor dem Fall der Erbschleicherei nach dem Erbfall zwischen Miterben

Erbschleicherei ist nicht nur ein Tatbestand, der sich vor dem Erbfall abspielt, sondern es gibt auch Fälle, in denen sich Erbschleicherei viele Jahre nach dem Tod perpetuiert. Es kann beispielsweise die Konstellation geben, in der ein Miterbe tatsächlichen Zugriff auf die Nachlassimmobilie hat und diese über Jahre hinweg nutzt, ohne dass der andere Miterbe eine Zugriffsmöglichkeit erhält. Dies kann der […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »