Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Ausschlagung

Die Ausschlagung führt im Erbfall dazu, dass ein möglicher gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sein Erbrecht verliert. Eine besonders perfide Taktik von Erbschleichern ist es, dem Erben vorzuspiegeln, dass der Nachlass überschuldet ist, Haftungsrisiken aus dem Nachlass drohen oder eine Ausschlagung steuerlich sinnvoll ist. Der Erbe vertraut dem Erbschleicher, schlägt aus, verliert sein Erbe und der Erbschleicher profitiert von der Ausschlagung, […..]
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Erbschleicherei in gesundheitlich kritischer Familiensituation

Eine Erbschleicher kann dadurch begünstigt sein, dass der Erbschleicher in eine Familie hineinregiert, bei der gleichzeitig mehrere Personen gesundheitlich angeschlagen sind. Ich bearbeite einen Fall, in dem der Erbschleicher psychiatrisch erkrankt war und die nahestehenden Personen seiner erbberechtigten Familie zeitgleich mit anderen Erkrankungen zu kämpfen hatten. So war es dem Erbschleicher möglich, das Opfer von sich abhängig zu machen und […..]
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Zwei Erbschleicher-Opfer auf einmal

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher nicht nur ein Opfer auswählen, sondern zwei Opfer in einem familiären Zusammenhalt haben. Das typische Beispiel sind die Eltern, die beide bereits betagt und gesundheitlich angeschlagen sind und durch das erbschleichende Kind gegeneinander ausgespielt werden. Es kommt vor, dass das Kind einen Elternteil instrumentalisiert und als Mittel zum Zweck der Erbschleicherei einsetzt. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und deren Flucht ins Ausland

Selbst ein jahrelang geführter Rechtsstreit, der rechtlich erfolgreich gegen den Erbschleicher endet, kann dazu führen, dass der Vermögensschaden bleibt. Ein Fall, der bedacht werden muss, ist, dass der Erbschleicher sich ins Ausland absetzt und das Vermögen nicht mehr greifbar ist. Dies ist ein Schicksal, das jedem Rechtsstreit immanent ist, gibt es gewisse Indizien, so sollte auf dieses Problem ein besonderer […..]
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Gesetzliche Betreuer contra Erbschleicher

Im Einzelfall sind gesetzliche Betreuer, die neutral von außen auf einen Fall schauen, dazu geeignet, gegen Erbschleicher vorzugehen. Es ist sogar denkbar, dass die geschädigte Familie gemeinsam mit dem gesetzlichen Betreuer Rechtsschritte plant und entsprechend vorgeht. Wichtig ist, dass dem gesetzlichen Betreuer alle Informationen offengelegt werden und er förmlich die konkreten Ansprüche vorgetragen bekommt, damit er sich dazu veranlasst sieht […..]
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Ehegattentestament ohne Schutz vor Erbschleicherei

Eheleute gehen meistens davon aus, dass ein Ehegattentestament automatisch Bindungswirkung entfaltet. Dies ist allerdings falsch. Eine Bindungswirkung muss ausdrücklich im Testament geregelt werden. Ansonsten kommt es zu Streit. Ich erlebe in der Praxis immer wieder den Fall, dass der überlebende Ehegatten von einem der Kinder „belagert“ und „überzeugt“ wird, ein neues Testament zu seinen Gunsten zu machen. Tritt dann der […..]
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Erbschleicherei: Täuschung über Pflichtteilsverzicht

Insbesondere in Patchworkfamilien stellt sich die Frage, wie ein Testament und eine sinnvolle Vermögensnachfolge gestaltet wird. Dabei ist für die Eheleute insbesondere bedeutsam, ob und inwieweit die jeweiligen Stiefkinder Pflichtteilsansprüchen zum leiblichen Elternteil anmelden dürfen. Ich kenne mehrere konkrete Fälle, in denen der Schwiegerelternteil bewusst von der angeheirateten Familie getäuscht worden ist. In einem Fall wurde ein Testament erstellt und […..]
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Erbschleicher und Bevorzugung eines Geschlechts

Insbesondere bei traditionell orientierten Familien erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das männliche Kind den Töchtern vorziehen. Der Junior führt beispielsweise ins Feld, dass er den Hof weiterführt oder den handwerklichen Betrieb und dass er der „Stammhalter“ ist, der den Familiennamen weiter fortführt. Töchter haben in diesen Familien schlechte Karten und werden beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen benachteiligt. Dieser […..]
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Vorsicht: Gemeinsames Konto und Erbschleicherei

Innerfamiliär, beispielsweise zwischen Eheleuten, zwischen Geschwistern nach einem Erbfall oder zwischen Elternteil und Kind können gemeinsame Konten entstehen, bei denen beide Zugriff haben. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine berechtigte Seite vom Kontoguthaben kaum Gebrauch macht und der anderen Seite den Zugriff und die Verwaltung überlässt. Hierdurch entsteht das Problem, dass die andere (aktive) Seite die Möglichkeit erhält, […..]
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Erbschleicher können Pflichtteilsstrafklauseln aushebeln

Erbschleicher in der Familie sollen in bestimmten Fällen dadurch blockiert werden, dass im ersten Erbfall ein Pflichtteil verlangt wird. Haben Eltern beispielsweise zwei Kinder, die als Schlusserben eingesetzt sind, soll die Pflichtteilsstrafklausel verhindern, dass das erbschleichende Kind im ersten Erbfall sich den Pflichtteil auszahlen lässt, während das „brave“ Kind dies nicht veranlasst und wartet. Das OLG Braunschweig hat diesem Schutzgedanken […..]
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