Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und Verzichtserklärungen

In der Praxis nutzen Erbschleicher manchmal die Trauersituation der Familie aus und streitigen um Geldbeträge, den Zugriff auf beweglichen Nachlass oder über die Beisetzung. Die Familie lässt sich dann mitunter auf einen Kompromiss ein, akzeptiert einen Minimalvorschlag der Erbschleicherseite und unterzeichnet dafür, um wenigstens etwas zu erhalten, eine Verzichtserklärung. Solche Verzichtserklärungen sind tückisch und können dazu führen, dass die Rechtsposition […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei zwischen Enkel und Kind

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Enkel zum Nachteil des Kindes als Erbschleicher betätigen. Dies ist menschlich vor allem deshalb möglich, weil Großeltern zu den Enkeln ein ganz anderes Verhältnis haben, als zum Kind. In diesen Erbschleicherfällen nutzen Enkel dieses besondere familiäre Verhältnis perfide aus und schädigen die eigenen Eltern. Hierfür wird beispielsweise das Argument verwendet, dass Vermögen […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und verschwundenes Vermögen

Im Erbfall ist die Familie häufig überfordert und damit konfrontiert, dass eine fremde Person unerwartet in Erscheinung tritt und Ansprüche stellt. Diese überraschende Situation ist sehr belastend, insbesondere wenn man geglaubt hat, den Erblasser gut zu kennen. Manchmal öffnet sich ein ganz anderer Blickwinkel auf den Erblasser. Besonders drastisch ist es für die Familie, wenn sich der Nachlass als deutlich […..]
Weiterlesen >

Minderjährige als Opfer von Erbschleicherei

Im Rahmen einer Testamentsgestaltung empfiehlt es sich, dass Minderjährige als Erben durch einen Dauertestamentsvollstrecker vertreten werden, z. B. einen Familienangehörigen, den Taufpaten oder eine Person aus dem Freundeskreis. In seltenen Ausnahmefällen entpuppt sich diese Person als Erbschleicher und verschafft sich Vermögenswerte, z. B. indem die Person sich ein überhöhtes Gehalt bezahlt, das Vermögen des Kindes verschiebt oder beispielsweise dem Kind […..]
Weiterlesen >

Recthsanwalt warnt vor Erbschleicherei des „fremden“ Kindes

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein Kind bereits frühzeitig den Kontakt zu den Eltern abbricht, sich zerstreitet und sogar äußert, niemals Ansprüche auf den Nachlass zu stellen. Manchmal wird die Grenze zur Erbschleicherei überschritten, wenn das Kind die Eltern mit einem privatschriftlichen Verzicht auf den Pflichtteil in Sicherheit wiegt. Die Eltern planen diesen Verzicht in die erbrechtliche Gestaltung […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei durch Nichterfüllung von Vertragspflichten

Zahlreiche Schenkungsverträge werden von Erbschleichern motiviert, insbesondere wird damit geworben, dass in diesem Vertrag eine Pflege übernommen wird, Kosten der Immobilie getragen werden, eine Leibrente bezahlt wird, sonstige Dienstleistungen übernommen werden. Das Problem in der Praxis ist, dass der Schenker immer älter und hilfsbedürftiger wird und der Erbschleicher dann einen Moment erreicht, in dem das Opfer nicht mehr für seine […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt: Schnelle Notare begünstigen Erbschleicher

Vielfach werden Urkunden, die Erbschleicher begünstigen (Erbvertrag, Immobilienschenkung, Vorsorgevollmacht) bei einem Notar beurkundet. Achtet der Notar nicht genug auf den Ablauf der Beurkundung und das Vorfeld, begünstigt er mittelbar Erbschleicherei. Beispielsweise, indem er alle Regelungswünsche nur von Seiten des Erbschleichers entgegennimmt, den Entwurf nicht an das Opfer, sondern nur an den Erbschleicher zuleitet und im Termin die Urkunde so schnell […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei bei mehreren Kindern

Erbschleicherei in der Familie wird immer noch sehr unterschätzt. Dabei handelt es sich um eine häufige Konstellation, die unterschiedliche Ursachen haben kann. Manchmal reichen die Ursachen einer späteren Erbschleicherei bis in die Kindheit zurück. Ein einmal empfundenes Unrecht keimt später auf, beispielsweise, wenn ein Elternteil verstorben ist und der überlebende Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist. Besonders perfide ist die Erbschleicherei zwischen […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei durch verbilligten Hausverkauf

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch Berufsträger (Makler, Versicherungsangestellte, Bankmitarbeitende) kommt es vor, dass diese erbschleichenden Berufsträger zwar nicht zu einem offensichtlichen Missbrauch neigen, sich aber dennoch Vorteile verschaffen. Ein Beispiel, das ich bereits häufiger erlebt habe, ist, dass das Opfer dazu gedrängt wird, eine werthaltige Immobilie zu veräußern (zugunsten des Erbschleichers) und der Kaufpreis deutlich zu niedrig ist. Der Erbschleicher […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Patchwork

Die typische Patchwork-Ehe liefert leider viel Angriffspotential dafür, dass sich einer der beiden Eheleute als Erbschleicher entpuppt. Denn die Kinder des einen Ehepartners sind nur in dessen Erbfall pflichtteilsberechtigt. Stirbt der eine Ehepartner und warten dessen Kinder auf den zweiten Erbfall, droht die vollständige Enterbung durch den erbschleichenden Ehepartner. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »