Die Ausschlagung führt im Erbfall dazu, dass ein möglicher gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sein Erbrecht verliert. Eine besonders perfide Taktik von Erbschleichern ist es, dem Erben vorzuspiegeln, dass der Nachlass überschuldet ist, Haftungsrisiken aus dem Nachlass drohen oder eine Ausschlagung steuerlich sinnvoll ist. Der Erbe vertraut dem Erbschleicher, schlägt aus, verliert sein Erbe und der Erbschleicher profitiert von der Ausschlagung, wenn er an die Stelle des Erben rückt. Diese Fälle sind natürlich speziell, aber wir erleben diese Konstellation immer wieder. Das besondere ist, dass der Erbschleicher nicht den Erblasser als Opfer auswählt, sondern den potentiellen Erben (aus der Familie). Eine besondere Situation kann dadurch entstehen, dass der Erbe noch minderjährig ist und der Elternteil des Minderjährigen als Erbschleicher die Erbschaft ausschlägt und selbst davon profitiert.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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