Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethode: „Opfer-Training“ durch den Erbschleicher

Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Opfer von Dritten untersucht und getestet wird, um die freie Willensbildung des Opfers nachzuvollziehen, in einem Betreuungsverfahren durch den Gutachter, bei der Eheschließung mit dem Erbschleicher durch das Standesamt, bei einer Immobilienschenkung durch den Notar oder bei einer Adoption durch das Familiengericht. Das Problem ist einerseits, dass […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh klärt auf: Erbschleicherei und Straftaten

Die meisten Rechtsbeiträge beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Erbschleicherei zivilrechtlich sanktioniert werden können. Dies wird aber Einzelfällen nicht gerecht, in denen eine so drastische Erbschleicherei vorliegt, dass die Grenzen zur Strafbarkeit weit überschritten sind. Die schlimmsten Fälle betreffen Sachverhalte, in denen ein Erbschleicher das Opfer getötet hat. Anscheinend präferieren Erbschleicher dabei Haushaltsunfälle und in diesem Kontext wiederum […..]
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Thema Erbschleicherei: Der Kampf der bevollmächtigten Geschwister

In der Praxis gibt es häufig das Problem, dass ein Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist und diese Situation von einem Kind ausgenutzt wird, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Meist stehen Ehepartner und das andere Kind hilflos daneben und können kaum eingreifen. Denn das erbschleichende Kind kann letztlich erst dann abgeblockt werden, wenn der Elternteil nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist. […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht for vollendeten Fakten durch den Erbschleicher

Gerade bei Immobilienvermögen besteht das Praxisproblem, dass Erbschleicher motiviert sind, Fakten zu schaffen und sich das Nachlassvermögen zuzuordnen, sodass im späteren jahrelangen Rechtsstreit mit der Familie diese keinen Zugriff hat. Besonders problematisch ist das, wenn es um Immobilienvermögen geht. Tatsächlich sagt beispielsweise das OLG München in einer Entscheidung vom 27.09.2023 zum AZ. 34 Wx 240/23, dass es nicht ausreicht, den […..]
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Thema Erbschleicherei: Unkenntnis über den Nachlass

Erbschleicher nutzen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um die Familie zu schädigen. Ein taktischer Erbschleicher-Kniff ist, dass die Familie im Erbfall in Unkenntnis gelassen wird, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Die Familie hat dann das Problem, entscheiden zu müssen, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder nicht. Entscheidet sich die Familie falsch, verliert Sie Rechtsmittel gegen den Erbschleicher. Dieser […..]
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Thema Erbschleicher: Besuchsverbote gegenüber Angehörigen

Ein Besuchsverbot ist ein deutliches Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Angehörige sollten sich nicht abschrecken lassen und das Besuchsverbot einfach akzeptieren. Denn wenn ein Erbschleicher dahinter steckt, spielen die Angehörigen diesem damit in die Hände. Es sollte in jedem Fall versucht werden, nochmals Kontakt mit dem „Opfer“ aufzunehmen, auch wenn das in einen emotionalen Konflikt führt. Ansonsten kann der […..]
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Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
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Thema Erbschleicherei: Rivalisierende Kinder

Wenn Eltern etwas Gutes tun wollen, hier durch eine lebzeitige Schenkung an ein Kind, kann das dazu führen, dass das andere Kind neidisch und eifersüchtig wird. Eltern wollen das vermeiden, indem sie gleichwertig an beide Kinder verschenken. Wenn ein Kind sich aber als Erbschleicher entpuppt, enthalten Immobilienschenkungsverträge ein verstecktes Risiko, das vielen nicht bekannt ist. Notare nehmen standardisiert ein Rückforderungsrecht […..]
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Thema Erbschleicher: Fallstricke bei einer Betreuungsanregung

Eine Betreuungsanregung wird in einem Erbschleicher-Fall häufig als Handlungsoption empfohlen. Das Problem hierin ist aber, dass sich die Betreuungsanregung auch nachteilig auswirken kann. Es gibt insbesondere folgende Nachteile:   Wenn die gesetzliche Betreuung abgelehnt wird, dann erhält der Erbschleicher Oberwasser. Ein eingeleitetes Betreuungsverfahren kann dazu führen, dass der Betroffene sich entmündigt fühlt und sich noch mehr dem Erbschleicher zuwendet. Im […..]
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Thema: Erbschleicherei innerhalb der Famile, hier „Das Schwiegerkind als Erbschleicher“

Unterschätzt wird in der Praxis das Schwiegerkind als Erbschleicher, und zwar in zwei Konstellationen. Einerseits ist denkbar, dass das Schwiegerkind nur deshalb heiratet, um an das Vermögen der Familie zu kommen (über eine spätere Erbschaft oder einen Zugewinnausgleich). Andererseits gibt es viele Erbschleicherfälle, in denen das Schwiegerkind die Schwiegereltern für sich vereinnahmt, abhängig macht, beispielsweise im Rahmen einer häuslichen Pflege, […..]
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