Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher innerhalb der Familie

Der bei allen bekannte Erbschleicherfall ist die Konstellation zwischen den Kindern. Es gibt viele Fälle, in denen Kinder sich untereinander schädigen, mittels Vorsorgevollmacht, Testament oder lebzeitiger Schenkung. Es sollten allerdings auch andere familiäre Konstellationen nicht unterschätzt werden.   Ein ebenfalls häufiger Fall ist, dass die zweite Ehefrau eines älteren Vaters zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe handelt. Es gibt […..]
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Warnung vor versteckter Erbschleicherei

In den meisten Fällen tritt die Erbschleicherei zu einem bestimmten Zeitpunkt offen zutage, meistens im Erbfall. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Erbschleicherei unentdeckt bleibt. Beispiel 1: Das Bargeld im Haus des Opfers wird mitgenommen. Wenn die Erben keine Kenntnis hiervon haben, gibt es keine Nachverfolgung. Beispiel 2: Der Erbschleicher, meisten ein Geschwisterteil, agiert mit einem rechtlich komplexen […..]
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Die unbekannte Strafbarkeit für Erbschleicher

Die Vorschrift des § 174c StGB stellt sexuelle Handlungen von Personen gegenüber geistig oder körperlich Erkrankten zur Strafe, bei denen ein Kontakt im Rahmen einer Beratung oder Betreuung entsteht. Es geht letztlich um die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieser Fall ist bei einer Erbschleicherei nicht selten. Der Autor kennt mehrere Fälle, in denen zum Beispiel eine Logopädin, eine gesetzliche Betreuerin oder […..]
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Indikator für Erbschleicherei – Verhalten im Betreuungsverfahren

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch ein Geschwisterteil, gibt es für sensibilisierte Angehörige hierfür bereits in einem Betreuungsverfahren erste Anhaltspunkte. Stereotyp geht es um die gesetzliche Betreuung eines Elternteils. Während ein Kind sich „normal“ verhält, versucht das später erbschleichende Kind, (1) das normale Geschwisterteil schlecht zu machen, (2) den Kontakt zwischen Elternteil und Geschwisterteil zu unterbinden, (3) sich selbst die gesetzliche […..]
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Wie die familiäre Vorsorgeregelungen gegen Erbschleicherei helfen kann

Gerade bei einer intakten Familie ist es sinnvoll, frühzeitig drei Vorsorgeregelungen im Auge zu behalten, die später, wenn die Elterngeneration beispielsweise gesundheitlich abbaut, einen guten Schutz gegen Erbschleicher bieten kann.   Regelung 1: Vorsorgevollmacht   Regelung 2: Bindendes Ehegattentestament   Regelung 3: Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an die Abkömmlinge   Wir erleben es immer wieder, dass Erbschleicher sich an eine […..]
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Die Persönlichkeitsveränderungen als Grund für Testierunfähigkeit

Ein Praxisproblem ist, dass vielfach zwar inzwischen bekannt ist, dass eine Testierunfähigkeit durch die Demenz als psychiatrische Grunderkrankung ausgelöst werden kann, es besteht aber immer noch erhebliches Unwissen darüber, dass es auch eine Vielzahl von anderen psychiatrischen Grunderkrankungen gibt, die ebenso eine Testierunfähigkeit begründen können. Durchsetzen lässt sich dies im Nachlassverfahren nur mit erhöhtem Argumentationsaufwand, da (1) diese weiteren psychiatrischen […..]
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Betreuung ist nicht gleich Betreuung

Bei Laien ist der Unterschied zwischen einer Betreuung im pflegerischen Sinne und einer Betreuung im Sinne einer rechtlichen Vertretung meistens nicht klar. Gerade Eltern bitten Kinder häufig, dass sie pflegerisch betreut werden. Einige Kinder nutzen dies, um sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen und plündern das Vermögen der Eltern. Besonders einfach ist dies, wenn das erbschleichende Kind eine zusätzliche Kontovollmacht […..]
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Erbschleicher verursachen Behandlungskosten

In einigen Fällen haben Erbschleicher ein Interesse daran, dass ihr Opfer möglichst lange lebt, beispielsweise, wenn sie von den Rentenzahlungen profitieren oder sich zu Lebzeiten des Opfers mittels Bankkarte Geldbeträge regelmäßig abheben wollen. Es gibt dann die kuriose Situation, dass Erbschleicher Ärzte in Krankenhäusern dazu motivieren, das Opfer im Fall eines Krankenhausaufenthalts möglichst lange am Leben zu halten. In einer […..]
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