Rechtsgutachten für Erbschleicher-Prozesse sind immer wieder ausschlaggebend

In unterschiedlichsten Konstellationen ist eine rechtliche Hilfestellung bei Erbschleicher-Prozessen notwendig. Wir unterstützen Sie nicht nur im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung, sondern auch im Rahmen einer begleitenden Beratung, wenn Sie bereits rechtsanwaltlich im Erbschleicher-Prozess vertreten sind. Wir beraten Sie auf Wunsch intern oder auch gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer rechtsanwaltlichen Vertretung. Ein Kern dieser Beratung ist die Überprüfung von gerichtlichen Sachverständigengutachten im Bereich Geschäfts- und Testierunfähigkeit. Erfahrungsgemäß können wir aufgrund unserer Spezialisierung in den Gutachten Angriffs- und Kritikpunkte finden, die bisher im Gerichtsverfahren nicht gesehen worden sind.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

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