Im Erbschleicherprozess können bereits Kleinigkeiten das Verfahren entscheiden

Es ist wichtig, dass Betroffene, Opfer, respektive Mandanten im Klageverfahren nicht einfach dem Rechtsanwalt vertrauen, sondern sich aktiv weiter beteiligen und prüfen, wie sie unterstützen können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Mandanten weitere Informationen und Zeugen beschaffen oder Informationen zur Glaubwürdigkeit der Gegenseite aufdecken können. Dies kann tatsächlich in einem Erbschleicher-Prozess wesentlich sein, beispielsweise, wenn gegen den Erbschleicher andere zivilrechtliche Verfahren in diesem Bereich laufen, er strafrechtlich verfolgt wird oder ihm andere Vorwürfe von dritter Seite zur Last gelegt werden. Dies sollte dann im Erbschleicher-Prozess vorgetragen werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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