Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Erbschleicherei bei mehreren Erbfällen

Erbschleicher treten manchmal auch in mehreren Erbfällen innerhalb einer Familie hintereinander auf. Die typische Konstellation ist, dass es Eltern und zwei Kinder gibt und ein Kind die Rolle des Erbschleichers ausfüllt. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen bei Tod des ersten Elternteils das Kind bereits das Geschwisterteil schädigt und dann im zweiten Erbfall sich diese Schädigung wiederholt. Gerade […..]
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Thema Erbschleicherfall: Die getarnte Schenkung

Ein beliebtes Mittel der Erbschleicherei ist, dass der Erbschleicherei sich Beträge vom Opfer schenken lässt und – da eine Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen kann – diese Beträge dann umdeklariert, beispielsweise als Darlehensrückzahlung oder als Kaufpreis. Im Erbfall ist es für die geschädigte Familie häufig kaum möglich, dies anzugreifen, da eine taugliche Beweismöglichkeit fehlt. Es kommt dann auf den Einzelfall an, ob […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachteile für Erben durch erbschleichende Miteigentümer

Ein weitgehend unbekanntes Problem kann auftreten, wenn mehrere Personen als Miteigentümer Immobilieneigentum halten und sich einer der Miteigentümer als Erbschleicher entpuppt. Es kann dann sein, dass er den anderen Miteigentümer als Erbschleicheropfer vielgestaltig schädigt, beispielsweise, indem er das Opfer dazu überredet, die Renovierungskosten für die Immobilie allein zu tragen oder einen Vertrag zu unterschreiben, der Geldausgleichsansprüche für den erbschleichenden Miteigentümer […..]
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Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
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Erbschleicher produziert Kosten zum Nachteil der Erben

In einigen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher nicht, sich ein Testament und damit eine Erbenstellung zu verschaffen, beispielsweise weil ein bindendes Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegt. Erbschleicherei kann aber auch bedeuten, dass der Erbschleicher mittels vertraglicher Vereinbarung mit dem späteren Erblasser sich eine Vergütung oder einen Auslagenersatz geben lässt und hierdurch zum Teil erhebliche Gelder abrechnen kann. Gestaltet der Erbschleicher […..]
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Das Risiko der Einflussnahme durch den Erbschleicher auf den Nachlass ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nicht zu unterschätzen

Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt. Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen. Damit hält er […..]
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Erbschleicherei und das plötzlich auftauchende Testament zum Nachteil der Familie

Geschädigte Familienangehörige führen vielfach jahrelange Rechtsstreite gegen Erbschleicher. Es geht meistens um die Wirksamkeit eines Testament, das nach Form, Inhalt und Testierfähigkeit des Erblassers beurteilt wird. Mit Blick auf das Risiko des jahrelangen Rechtsstreits und die Kosten darf nicht unterschätzt werden, dass Erbschleicher in einigen Fällen zu perfiden Mitteln greifen. Der Autor kennt selbst mehrere Fälle, in denen nach jahrelangem […..]
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