Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und die Macht des Faktischen

In einem Erbschleicher-Fall ist es immer bedeutsam, dass man dem Erbschleicher so schnell wie möglich nach dem Erbfall Einhalt gebietet. Je schneller reagiert wird, desto besser. Es gilt   Schriftstücke und Urkunden zu sichern, dem Erbschleicher den Zugang zu wertvollem Nachlass (Gold, Schmuck, Kunst) zu verwehren, Bankkonten zu sperren und im Einzelfall einer Änderung des Grundbuchs zu widersprechen.   Viele […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei Pflichtteilsansprüchen

Im Rahmen der engsten Familie besteht ein Erbschleicher-Schutz zumindest bei Pflichtteilsansprüchen. Dieser Schutz ist aber trügerisch, da es perfiden Erbschleichern immer wieder gelingt, selbst diese Mindestansprüche zu beschränken. Hierfür gibt es unterschiedliche Gestaltungsvarianten. Häufig greifen Erbschleicher zu dem Mittel, dass bei einer bestehenden Immobilie der Immobilienwert durch ein „Privatgutachten“ so stark reduziert wird, dass dies den Pflichtteilsanspruch deutlich schmälert. Vielfach […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Vom Rechtsanwalt empfohlen: Man sollte den Pflichtteilsanspruch gegen Erbschleicher prüfen

Insbesondere Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erbschleicher auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist rechtlich stark, wird aber durch den Erbschleicher fast immer torpediert und (in unzulässiger Art und Weise) geschmälert. Es gibt aber Tricks, mit denen Kinder punkten können: Anwesenheit im Notartermin bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses, Nachprüfung des vorgelegten Immobilienwertgutachtens durch einen privat beauftragten Gutachter, Mitteilung von […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Schutz bei Zeitablauf

Ein ständiges Problem bei Erbfällen und insbesondere Erbschleicher-Fällen ist, dass viel Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ergeht. Im Einzelfall dauern die Verfahren so lange, dass eine Verjährung in Bezug auf konkrete Ansprüche gegen den Erbschleicher eingetreten ist. Dies kann daran liegen, dass man erst Vorprozesse gegen andere Personen führen muss, bevor überhaupt eine Klage gegen den Erbschleicher möglich ist. […..]
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Erbschleicher mit ausländischem Testament

Erbschleicher greifen mitunter zu exotischen Mitteln, um sich das Vermögen zu sichern. Hierzu gehört auch, dass die Familie des Opfers dadurch benachteiligt wird, dass der Erbfall einen Auslandsbezug erhält. So ist es für die (deutsche) Familie deutlich schwerer, gegen die Erbschleicherei vorzugehen, denn es sind Gerichte im Ausland zuständig, das streitige Testament ist nach ausländischem Erbrecht errichtet und meist in […..]
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Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Erbschleicherei bei mehreren Erbfällen

Erbschleicher treten manchmal auch in mehreren Erbfällen innerhalb einer Familie hintereinander auf. Die typische Konstellation ist, dass es Eltern und zwei Kinder gibt und ein Kind die Rolle des Erbschleichers ausfüllt. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen bei Tod des ersten Elternteils das Kind bereits das Geschwisterteil schädigt und dann im zweiten Erbfall sich diese Schädigung wiederholt. Gerade […..]
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