Erbschleicherei und die Gefahr vor notariellen Urkunden

Es gibt inzwischen schon gut geschulte Erbschleicher, die wissen, dass sie davon profitieren, wenn ein Notar die notwendigen Urkunden (insbesondere Schenkungsverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten) erstellt. Hintergrund ist, dass immer noch die Meinung verbreitet ist, ein Notar würde im Erb- oder Streitfall für die Wirksamkeit seiner Urkunde eintreten.

Dies geschieht auch tagtäglich in Deutschland. Insbesondere bei der Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit bezeugen Notare in Gerichtsverfahren, dass sie der Meinung sind, ihre Urkunde sei wirksam. Tatsächlich können Notare als Nichtmediziner diese Fragestellung nicht beurteilen und erst recht nicht auf Basis einer kurzen Beurkundungssituation ohne Kenntnis von Krankenunterlagen und eine intensive Befragungs- und Gesprächssituation.

Die meisten Beurkundungstermine sind kurz und geben dem Notar keinen ausreichenden Einblick. Erbschleicheropfer sollten sich also aus diesem Grund nicht von einem Prozess abschrecken lassen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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