Eine übermäßige Einflussnahme durch den Erbschleicher kann eine Testierunfähigkeit begründen. Indizien hierfür sind:
- eine gezielte Isolation des Opfers,
- Besuchsverbote für Freunde und Verwandte,
- Gezielte Fehlinformationen über Kontaktwünsche,
- Drohungen mit dem Unterlassen von Unterstützungsleistungen,
- Ausnutzen von Abhängigkeiten (sexuell, pflegerisch, seelisch, körperlich),
- Ausnutzen von Ängsten (Verarmung, Entzug von Nähe),
- sonstiger sozialer Druck,
- Belohnungen.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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