Beeinflussung durch den Erbschleicher kann eine Testierunfähigkeit zur Folge haben

Eine übermäßige Einflussnahme durch den Erbschleicher kann eine Testierunfähigkeit begründen. Indizien hierfür sind:

 

  • eine gezielte Isolation des Opfers,
  • Besuchsverbote für Freunde und Verwandte,
  • Gezielte Fehlinformationen über Kontaktwünsche,
  • Drohungen mit dem Unterlassen von Unterstützungsleistungen,
  • Ausnutzen von Abhängigkeiten (sexuell, pflegerisch, seelisch, körperlich),
  • Ausnutzen von Ängsten (Verarmung, Entzug von Nähe),
  • sonstiger sozialer Druck,
  • Belohnungen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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