Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh schildert Musterfälle der Erbschleicherei – „Heute mal verkehrt herum“

Meine tägliche Praxis im Kampf gegen Erbschleicherei offenbart eine Fülle an Konstellationen, in denen sich Kinder als Erbschleicher gegenüber ihren Eltern profilieren, beispielsweise zum Nachteil der Geschwister, anderer Verwandter (dem Patenkind u. a.) oder sogar dem verbleibenden Elternteil. Typische Sachverhalte sind: der Missbrauch einer eingeräumten Vorsorgevollmacht, das Erzielen tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteile (kostenfreies Wohnen im Elternhaus), die rechtswidrige Entnahme von Vermögensgegenständen […..]
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Schutz vor Erbschleicherei durch bindendes Ehegattentestament

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 05.06.2024 zum AZ. 6 W 56/24 ausgeurteilt, dass ein Ehegattentestament zu Lebzeiten beider Eheleute nur dann wirksam durch einen Ehepartner widerrufen ist, wenn der notarielle Widerruf ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Hieran sind hohe Formanforderungen zu stellen. Dies führt auch dazu, dass Eheleute vor einer Erbschleicher jedenfalls etwas geschützt sind, denn es ist […..]
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Erbschleicherei bei komplexer Rechtsgestaltung

Insbesondere wenn sich Anlageberater, Bänker oder Rechtsanwälte als Erbschleicher betätigen, ist ein Winkelzug, dass dem Opfer eine komplexe Rechtsgestaltung beraten wird, häufig mit dem Argument, der sinnvollen Nachfolgeplanung oder der Steuerersparnis. Vielfach verstehen die Opfer die Gestaltung nicht, vertrauen aber dem (langjährigen) Berater, der sich wie eine Spinne im Netz als verantwortliche Person in die Gestaltung mit hineinnimmt. Entspricht die […..]
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Erbschleicherei und widerstreitende medizinische Informationen

Insbesondere mit Blick auf die für den Erbfall relevante Testierfähigkeit und dem hieraus resultierenden Argument gegen Erbschleicher ist die Praxis zumeist komplexer als erwartet. Denn es gibt häufig nicht den „einfachen und klaren“ Fall, in dem eine Testierunfähigkeit deutlich hervortritt, sondern in vielen Fällen gibt es widerstreitende medizinische Informationen. Dies erschwert den Kampf gegen Erbschleicher. Der Autor prüft in zahlreichen […..]
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Erbschleicherei und obergerichtliche Rechtsprechung

Es gibt immer wieder Rechtsprechung, die trotz einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung eine Testierunfähigkeit verneint und damit eine Erbschleicherei ermöglicht. In einer Entscheidung des OLG Brandenburg (veröffentlicht in ZEV 2024, 565) lag der Fall zwar so, dass der Erblasser eine erhebliche Erkrankung hatte, im Prozess aber nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese Erkrankung auch Einfluss auf die Willensbildung gehabt hat. Insbesondere […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Sittenwidrige Erbschleicherei

Eine aktuelle Rechtsprechungsentwicklung hilft zukünftig in einigen Erbschleicherfällen. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass Testamente zugunsten von gesetzlichen Betreuern sittenwidrig sein können, wenn diese Testamente dadurch entstanden sind, dass der gesetzliche Betreuer als Erbschleicher seine Position ausgenutzt und den gesundheitlich angeschlagenen Betroffenen zur Testamentserstellung verleitet hat. Die Testamentsunwirksamkeit folgt aus § 138 BGB. Dies ist neben der Testierunfähigkeit gemäß § […..]
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Erbschleicherei – Vorsicht vor der Ex

Auch Expartner können sich als Erbschleicher profilieren. Denn zwar ist das persönliche Verhältnis zwischen den Eheleuten bzw. Partnern durch die Trennung zerstört, das vielleicht vorher gute Verhältnis zu den Schwiegereltern ist aber geblieben. Manchmal nehmen die Eltern dem eigenen Kind die Trennung übel und stellen sich auf die Seite des Partners, der Partnerin. Diese Person kann sich als Erbschleicher entpuppen, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Ich kenne mehrere Fälle, in denen die nichteheliche Lebensgemeinschaft die Erbschleicherei mittelbar begünstigt hat, und zwar deshalb, weil sich die Partner in der NELG bewusst sind, dass sie keine gesicherte Vermögensposition (über ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht) haben. Dies kann insbesondere bei einer langjährigen Beziehung Ängste begünstigen und dazu führen, dass ein Partner seine Partnerin rechtswidrig schädigt, um sich die […..]
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Verletzung des Erblasserwillens durch den Erbschleicher

Leider gelingt es dem Erblasser nicht immer, seinen Willen perfekt zu äußern. Ich kenne in der Praxis viele Fälle, in denen der Erblasser bestimmte Wertgegenstände mit Klebezetteln versieht und diese dann begünstigten Personen namentlich zuordnet. Es gibt auch viele Fälle, in denen der Erblasser eine Versicherung mit einer Person als Bezugsberechtigte abschließt oder einen vorteilhaften Vertrag anordnet. Diese Konstellationen haben […..]
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Rechtsanwalt klärt über Probleme bei der Untersuchung des Erbschleicher-Opfers auf

In bestimmten Konstellationen gibt es die Situation, dass das Erbschleicher-Opfer noch zu Lebzeiten gutachterlich untersucht wird, beispielsweise, wenn es um die Rückabwicklung einer Immobilienschenkung geht und sich die Frage stellt, ob das Opfer noch geschäftsfähig gewesen ist. Das Problem ist, dass viele Gutachter dann Rückschlüsse aus der konkreten Untersuchung ziehen und nicht ausreichend berücksichtigen, dass bei bestimmten psychiatrischen Grunderkrankungen auch […..]
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