Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vorsicht: Erbschleicher nutzen Krankenhausaufenthalt aus

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher-Opfer die Gefahr der Erbschleicherei erkennen, sich vom Erbschleicher aber nicht perfekt abgrenzen können. Es tobt ein Kampf zwischen dem Opfer und dem Erbschleicher. Letzterer wartet manchmal genau die Situation ab, in der sich das Opfer nicht wehren kann und schafft vollendete Tatsachen. Ein Beispiel ist, dass eine „Vertrauensperson“ Zugang zur Wohnung des […..]
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Rechtsanwalt erklärt neues Urteil zu den Kosten im Beschwerdeverfahren bei Erbschleicher-Prozessen

Erbschleicherverfahren werden häufig vor dem Nachlassgericht geführt. Das taugliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 12.02.2025 zum AZ. 16 WF 120/24 zumindest eine Kostenmäßig sinnvolle Entscheidung getroffen, und zwar, dass selbst bei außergerichtlichen Verhandlungen im Beschwerdeverfahren keine sogenannte fiktive Termingebühr anzusetzen ist. Für geschädigte Familien, die also einen Rechtsstreit vor dem Beschwerdegericht (dem Oberlandesgericht) […..]
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Rechtsanwalt warnt vor fingierten Darlehen und Erbschleicherei

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen Erbschleicher so clever sind, dass sie sich vom Opfer Geldbeträge geben lassen und wissen, dass die geschädigte Familie später versuchen wird, diese Geldbeträge zurückzuverlangen. Wären die Geldbeträge echte Schenkungen, würde zwar kein Rückforderungsrecht bestehen, aber der Erbschleicher müsste Schenkungssteuer zahlen. Gäbe es keinen Vertrag, würde ein Rückforderungsrecht aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. Deshalb […..]
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Erbschleicherei trotz Verarmung des Schenkers

Es besteht weithin der Irrglaube, dass ein Schenker durch das gesetzliche Schenkungsrecht ausreichend geschützt ist, insbesondere im Fall der Verarmung wird ein Rückforderungsrecht angenommen. Tatsächlich machen sich dies Erbschleicher zunutze und wiegen ihre Opfer in Sicherheit. In der Praxis ist dagegen eine Rückforderung wegen Verarmung juristisch schwierig, die Hürden sind hoch, das Gerichtsverfahren dauert mehrere Jahre und verursacht erhebliche Kosten. […..]
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Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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Die typischen Opfer von Erbschleicherei – Werden Sie nicht zum Opfer

Es gibt Personengruppen, die sind überdurchschnittlich Opfer von Erbschleicherei, beispielsweise ältere Menschen, kranke Menschen, Menschen ohne Ansprechpartner, behinderte Personen und Menschen mit großem Vermögen. Innerfamiliär sollten Sie darauf achten, ob sich eine solche Person in Ihrer Familie findet, da diese besonders anfällig für eine Erbschleicherei sein kann. Manchmal ist eine Erbschleicherei nicht sofort erkennbar, sondern entwickelt sich schleichend, heimlich. Nur […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicher-Prozess und Kosten im Nachlassverfahren

Der Erbstreit gegen einen Erbschleicher kann zu erheblichen Kosten führen. Im Nachlassverfahren gibt es aber Besonderheiten, die sich zugunsten der Familie auswirken können. Häufig fehlt eine Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren, dies hat zur Folge, dass dann keine Kostenerstattung erfolgt. Außerdem ist es denkbar, dass bei einem Erbrecht des Erbschleichers dieser sogar dann die Kosten tragen muss, wenn die Familie im Nachlassverfahren […..]
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Vorsicht vor Erbschleicher und Nachlassverzeichnis

Insbesondere im Pflichtteilsrecht blockieren Erbschleicher, die Erbe geworden sind, die pflichtteilsberechtigten Angehörigen, indem zwar ein (geschuldetes) Nachlassverzeichnis vorgelegt wird, dieses Verzeichnis aber ungeprüft ist, insbesondere Kontoauszüge einfach ohne Kommentierung vorgelegt werden. Die Angehörigen haben dann kaum eine Beurteilungsgrundlage. Das OLG Düsseldorf hat mit Entscheidung vom 24.01.2025 zum AZ. 7 U 51/24 die Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis verschärft, insbesondere müssen Erbschleicher […..]
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Urteil: Kontrollbetreuung als Maßnahme bei Erbschleicherei

Das Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2025 zum AZ. XII ZB 178/24 nochmals betont, dass eine Kontrollbetreuung ein wirksames Instrument dann ist, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Bevollmächtigte (der Erbschleicher) rechtsfehlerhaft verhalten hat. Selbst die einmalige Ablehnung einer Kontrollbetreuung führt nicht dazu, dass später nicht doch noch eine Kontrollbetreuung eingesetzt werden kann. Manifestieren sich Zweifel an der […..]
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Erbschleicherei und Ausschlagung

Die Ausschlagung führt im Erbfall dazu, dass ein möglicher gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sein Erbrecht verliert. Eine besonders perfide Taktik von Erbschleichern ist es, dem Erben vorzuspiegeln, dass der Nachlass überschuldet ist, Haftungsrisiken aus dem Nachlass drohen oder eine Ausschlagung steuerlich sinnvoll ist. Der Erbe vertraut dem Erbschleicher, schlägt aus, verliert sein Erbe und der Erbschleicher profitiert von der Ausschlagung, […..]
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