Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt erklaert: Die Macht des Faktischen bei Erbschleicherei

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher mittels Testament oder Vorsorgevollmacht oder Schenkungsvertrag handelt. Umso mehr Konstellationen sind denkbar, in denen dies alles fehlt, der Erbschleicher aber dennoch erhebliche Vermögensschäden produziert. ies geschieht beispielsweise, indem er mit einer Bankkarte Geld abhebt und dies nicht nachverfolgbar ist oder er sich wertvolle Gegenstände mitnimmt (Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kunst). In diesen […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der doppelten Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Im echten Leben sind die Fälle nicht stereotyp. Es gibt nicht schwarz und weiß, sondern viele Graubereich. Das betrifft auch Erbschleicher-Fälle und vor allem die Konstellation, dass zwei Kinder um das Erbe eines überlebenden Elternteils streiten. Es kommt durchaus vor, dass beide Geschwister sich als Erbschleicher entpuppen und mit denselben Methoden versuchen, sich zu bereichern. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor der Falle der zerstörten Familie als Erbschleicher-Hilfestellung

Immer wenn es einer Familie nicht gelingt, eine normale familiäre Beziehung aufrecht zu erhalten, kann sich das Problem ergeben, dass hierdurch dem Erbschleicher erst die Möglichkeit gegeben wird, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Eine zerstörte Familie kann sich insbesondere daraus ergeben, dass Eltern mit einem Schwiegerkind nicht einverstanden sind, umgekehrt die Kinder den Eltern die Enkelkinder vorenthalten oder […..]
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Rechtsanwalt berät zum Sonderfall: Erbschleicherei und Gesellschaftsverträge

Besteht ein Teil des Vermögens aus Gesellschaftsbeteiligungen ergeben sich rechtliche Sonderprobleme, die häufig nicht erkannt werden. Vorsorgevollmachten und Testamente widersprechen häufig den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, sodass das Risiko besteht, diese Erklärungen zu Streit führen oder gar scheitern. Dies ist eine Rechtsunsicherheit, die sich Erbschleicher zu nutzen machen, sei es im Rahmen einer familieninternen Erbschleicherei oder von außen. Um einen sinnvollen Schutz […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem „Sprachrohr“ für das Erbschleicher-Opfer

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein älterer Mensch sich im Rechtsverkehr nicht mehr selbst äußert, sondern dieser nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder eine dritte Person als „Sprachrohr“ kommuniziert. Vielfach ist dann nicht sichergestellt, dass der ältere Mensch noch frei in seiner Willensbildung ist. Ich kenne viele Fälle, in denen Schriftstücke dem älteren Menschen vorgelegt werden, beginnend mit […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei „schwarzen Schafen“ in der Familie

Erbschleicher entwickeln sich in manchen Fällen aus einem fehlgeleiteten Leben. Typische Beispiele sind Familienangehörige, die sich strafbar verhalten haben, einer Sekte hörig sind oder die bereits ein Insolvenzverfahren durchschritten haben. Diese Personenkreise sind häufig „angeschlagen“ und wir erleben immer wieder Fälle, in denen diese Personen im Rahmen einer Erbschleicherei andere Menschen schädigen. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachlasspflegschaft und Immobiliensicherung im Erbfall

Im Erbfall entsteht ein jahrelanges Streitverfahren. Es droht über diese Zeitdauer hinweg der Verlust des Nachlassvermögens, wenn dieses nicht gesichert und verwaltet wird. Wesentliche Schritte sind Widerruf der Vorsorgevollmacht des Erbschleichers, Mitteilung an Banken und ähnliche Adressaten, dass nicht an den Erbschleicher geleistet werden darf,             Mitteilung an Grundbuchämter, damit das Immobilienvermögen geschützt wird,             Anregung einer Nachlasspflegschaft zur Nachlasssicherung […..]
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Thema Erbschleicherei: Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Personen, die dem Opfer als Erblasser familiär nahestehen, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ist im Rahmen eines Erbschleicher-Falles immer als Mindestanspruch durchzusetzen. Berechtigte Personen sind Ehegatten,             Abkömmlinge,             Eltern (in bestimmten Konstellationen). Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Mindestanspruch verringert das Risiko, dass die Familie vollständig geschädigt wird. Nachteil: Der Pflichtteilsanspruch lässt sich durch […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsorgevollmacht – Schutzregelungen

Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist darauf Wert zu legen, dass vor einer Erbschleicherei und einem damit einhergehenden Vollmachtsmissbrauch geschützt wird. In standardisierten Formularen sind solche Schutzregelungen nicht ausreichend enthalten. Insbesondere ist familienintern nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Familie automatisch vor einer Erbschleicherei schützt. Denn diese kann unter Einfluss eines Erbschleichers meistens ohne weiteres widerrufen werden. […..]
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Rechtsanwalt rät im Erbschleicherfall zu einem Privatgutachten zur Testierunfähigkeit

Im Rechtsstreit ist die Erstellung eines Gerichtsgutachtens zur Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit die Zielvorgabe. Für ein vorgelagertes zusätzliches Privatgutachten kann es in diesem Zusammenhang gut Gründe geben: Das Prozessrisiko lässt sich besser einschätzen. Die medizinischen Informationen werden für das Gericht besser verwertbar zusammengestellt. Der Gerichtsgutachter muss das Privatgutachten in seiner Beurteilung berücksichtigen. Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. […..]
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