Schutz vor Erbschleicherei – unwirksame Erbeinsetzung eines Hospizes

Das VG Berlin hat mit einem Urteil vom 26.06.2025 zum AZ. 14 K 1294/22 ausgeurteilt, dass ein von einem Bewohner als Erbe eingesetztes Hospiz selbst dann nicht als Erbe eingesetzt werden kann, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.

 

Diese Entscheidung kann auch auf Erbschleicher-Fälle übertragbar sein, da ein Verstoß gegen dieses Erbverbot ein Gesetzesverstoß ist und eine Rechtsprechungstendenz aufzeigt, dass Personen in gesundheitlichen Abhängigkeitsverhältnissen schützenswert sind.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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