Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens

Vielfach ist das Erbschleicher-Opfer gesundheitlich angeschlagen und damit im Rechtssinne betreuungsbedürftig (§ 1814 BGB). Gerade deshalb ist er ein leichtes Ziel eines Erbschleichers. Familie und Freundeskreis denken an die Anregung einer gesetzlichen Betreuung. Folgende Verfahrenselemente können bei einer Erbschleicherei bedeutsam sein. Verfahrensschritte: Besuch der Sozialbehörde / des Landratsamts Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht             Gutachterliche Untersuchung hinsichtlich Betreuungsbedürftigkeit Bestellung […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Lebzeitige Vermögensnachfolge: Die Logopädin als Erbin des Schlaganfall-Opfers

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Zwei enterbte Kinder klagten gegen eine Logopädin. Diese hat den Vater über Monate hinweg als Kunden betreut und schließlich beerbt. Der Vater ist seit Jahren angeschlagen. Der frühe Verlust der Ehefrau trifft ihn schwer. Er erleidet mehrere Schlaganfälle, die ihn beeinträchtigen, umso mehr deshalb, weil er Analphabet und auf fremde […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb. Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, […..]
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Rechtanwalt berät zur Frage: Ist eine Strafanzeige bei Erbschleicherei möglich und sinnvoll?!

In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf. Beispiele: Der Erbschleicher verschafft sich Zutritt zum Haus des Opfers, um dessen Unterlagen nach Informationen und Vermögenswerten durchzusehen (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB). Der Erbschleicher liest die Briefe des Opfers, auch dessen Anwaltskorrespondenz und unterschlägt wichtige Schreiben (Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB). Der Erbschleicher verweigert dem Opfer lebenswichtige Medikamente und […..]
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ZDF frontal21 – TV Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh zum Thema: „Erbschleicherer im Gesundheitswesen“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde im Rahmen der Fernsehsendung frontal21 beim ZDF vom 12.12.2023 zum Thema „Erbschleicherer im Gesundheitswesen“ interviewt. In der Sendung werden zahlreiche Erbschleicherfälle dokumentiert. Der Beitrag kann in der Mediathek des ZDF unter folgendem link angesehen werden. https://www.zdf.de/politik/frontal/frontal-vom-12-dezember-2023-medikamentenmangel-antibiotika-falschgeld-geldfaelscher-russland-kriegsverbrechen-ukraine-100.html Das Thema „Erbschleicherer im Gesundheitswesen“ […..]
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