Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor dem Sonderfall des Testamentsvollstreckers als Erbschleicher

Testamentsvollstrecker haben aufgrund der testamentarischen Einsetzung und der nachlassgerichtlichen Bestätigung, zudem der für sie günstigen Gesetzeslage, eine starke Position. Es liegt nahe, dass Testamentsvollstrecker immer wieder zum Erbschleicher mutieren. Hierfür gibt es folgende Beispiele:   Testamentsvollstrecker arbeiten mit einem der Erben zusammen und schanzen diesem Erben Vorteile zu. Testamentsvollstrecker rechnen überhöhte Gebühren ab. Testamentsvollstrecker, die nur zur kurzfristigen Auseinandersetzung berufen […..]
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Praxisfall vom Rechtsanwalt: Erbschleicherei und ihr Netzwerk

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh erlebt es in der Praxis immer wieder, dass Erbschleicher über ein Netzwerk verfügen, dass sie sich nutzbar machen. Dieses Netzwerk kann eine familiäre Struktur aufweisen, aber letztlich ist jede Berufsgruppen davon betroffen, also auch Mitarbeitende aus dem Bereich der Justiz, der Polizei, rechts- und steuerberatende Berufe, aus dem Pflegebereich und im ärztlichen Kontext. Es ist nachvollziehbar, […..]
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Erbschleicherei und Unkenntnis

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Erbschleicher nach einem Erbfall die Unkenntnis von Erben ausnutzen. Der typische Fall ist, dass es mehrere Erben gibt, der Erbschleicher sich nach dem Erbfall beim Nachlassgericht meldet und das Gericht falsch informiert. Andere Erben werden dann nicht angeschrieben und bleiben im Unklaren. Wir haben Fälle, in denen Erben Monatelang nicht wissen, dass der […..]
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Rechtsanwalt klärt über typische Fallkonstellationen bei Erbschleicherei auf

Es gibt stereotype Erbschleicher-Konstellationen, die man immer vor Augen haben sollte:   Es gibt vermeintlich „gute“ Freunde und Bekannte, die ein immer stärker werdendes Vertrauensverhältnis aus einer „Ratgeberfunktion“ heraus ausnutzen. Bekannter ist die Situation, dass eine Pflegekraft die medizinische und pflegerische Abhängigkeit des Patienten nutzt. Weitere Berufsträger haben manchmal auch die Möglichkeit, auf das Opfer und das Vermögen zuzugreifen, beispielsweise […..]
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Erbschleicherei und digitaler Nachlass

Ein kaum bekanntes Problem ist, dass sich Erbschleicher oftmals den Zugriff zum digitalen Nachlass sichern und andere Erben und die Familie vor vollendete Tatsachen gestellt werden, beispielsweise, wenn E-Mails oder Whats-App-Verläufe des Erblassers gelöscht werden. Dies betrifft auch und ergänzend Online-Bank-Zugänge und Persönlichkeitsrechte, z. B. am Instagram-Account oder ähnlichen sozialen Profilen. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von […..]
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Schutz vor Erbschleicherei – unwirksame Erbeinsetzung eines Hospizes

Das VG Berlin hat mit einem Urteil vom 26.06.2025 zum AZ. 14 K 1294/22 ausgeurteilt, dass ein von einem Bewohner als Erbe eingesetztes Hospiz selbst dann nicht als Erbe eingesetzt werden kann, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.   Diese Entscheidung kann auch auf Erbschleicher-Fälle übertragbar sein, da ein Verstoß gegen dieses Erbverbot ein Gesetzesverstoß ist und eine Rechtsprechungstendenz aufzeigt, dass […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und Testamentsfälschung

Besteht der Verdacht, dass ein Erbschleicher ein Testament gefälscht hat, also ein handschriftliches Testament nicht eigenhändig vom Erblasser geschrieben bzw. unterschrieben ist, so kann dies gerichtlich mittels Sachverständigengutachten überprüft werden. Hat die Familie einen entsprechenden Verdacht, so rate ich an, dass schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Vielzahl von Schriftproben gesammelt werden, damit ausreichend Vergleichsmaterial für das spätere Sachverständigengutachten vorliegt. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und „besondere“ Vorsorgevollmacht

In besonders krassen Fällen gelingt es Erbschleichern nicht nur, sich eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen, diese Vollmacht wird auch so abgeändert, dass sie kaum angreifbar ist. Hierzu gehört beispielsweise, dass dem Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbst zu beschenken (§ 181 BGB wird ausgeschlossen), eine Vergütung für den Bevollmächtigten ohne Tätigkeitsnachweis festgeschrieben wird und die gesetzlichen Auskunfts- und Rechnungslegungsvorschriften […..]
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Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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Die typischen Opfer von Erbschleicherei – Werden Sie nicht zum Opfer

Es gibt Personengruppen, die sind überdurchschnittlich Opfer von Erbschleicherei, beispielsweise ältere Menschen, kranke Menschen, Menschen ohne Ansprechpartner, behinderte Personen und Menschen mit großem Vermögen. Innerfamiliär sollten Sie darauf achten, ob sich eine solche Person in Ihrer Familie findet, da diese besonders anfällig für eine Erbschleicherei sein kann. Manchmal ist eine Erbschleicherei nicht sofort erkennbar, sondern entwickelt sich schleichend, heimlich. Nur […..]
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