Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh erlebt es in der Praxis immer wieder, dass Erbschleicher über ein Netzwerk verfügen, dass sie sich nutzbar machen. Dieses Netzwerk kann eine familiäre Struktur aufweisen, aber letztlich ist jede Berufsgruppen davon betroffen, also auch Mitarbeitende aus dem Bereich der Justiz, der Polizei, rechts- und steuerberatende Berufe, aus dem Pflegebereich und im ärztlichen Kontext.
Es ist nachvollziehbar, dass jede Person eines solchen Netzwerks dem Erbschleicher wertvolle Dienste leistet, häufig allerdings ohne das Wissen von der Erbschleicherei selbst, sondern meist auf einer freundschaftlichen Basis. Letztlich werden auch diese Personen von Seiten des Erbschleichers ausgenutzt und missbraucht.“
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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