Rechtsanwalt warnt vor dem Sonderfall des Testamentsvollstreckers als Erbschleicher

Testamentsvollstrecker haben aufgrund der testamentarischen Einsetzung und der nachlassgerichtlichen Bestätigung, zudem der für sie günstigen Gesetzeslage, eine starke Position. Es liegt nahe, dass Testamentsvollstrecker immer wieder zum Erbschleicher mutieren.

Hierfür gibt es folgende Beispiele:

 

  1. Testamentsvollstrecker arbeiten mit einem der Erben zusammen und schanzen diesem Erben Vorteile zu.
  2. Testamentsvollstrecker rechnen überhöhte Gebühren ab.
  3. Testamentsvollstrecker, die nur zur kurzfristigen Auseinandersetzung berufen sind, schwingen sich zum Dauertestamentsvollstrecker auf.
  4. Testamentsvollstrecker, die zugleich Miterben sind, führen für sie rechtlich vorteilhafte Erbauseinandersetzungsverträge durch.

Testamentsvollstrecker schwingen sich bei Gesellschaftsbeteiligungen im Nachlass zu Entscheidern auf und gewähren sich hierfür Sondervergütungen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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