Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
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Erbschleicher produziert Kosten zum Nachteil der Erben

In einigen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher nicht, sich ein Testament und damit eine Erbenstellung zu verschaffen, beispielsweise weil ein bindendes Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegt. Erbschleicherei kann aber auch bedeuten, dass der Erbschleicher mittels vertraglicher Vereinbarung mit dem späteren Erblasser sich eine Vergütung oder einen Auslagenersatz geben lässt und hierdurch zum Teil erhebliche Gelder abrechnen kann. Gestaltet der Erbschleicher […..]
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Thema Erbschleicher: Die unbekannten Verwandten

Erbschleichern gelingt es in bestimmten Fällen, das Umfeld des Erbschleicheropfers zu instrumentalisieren. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die nahen Angehörigen, respektive Kinder nicht in der Nähe wohnen und kaum Kontakt pflegen. Dem Autor sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Nachbarn geglaubt haben, dass der Erbschleicher das Opfer versorgt und ihm Gutes tun will, weil es sonst keine Angehörigen gibt. […..]
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Das Risiko der Einflussnahme durch den Erbschleicher auf den Nachlass ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nicht zu unterschätzen

Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt. Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen. Damit hält er […..]
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Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet: Was können Familienmitglieder oder Erben unternehmen, wenn sie vom Erbschleicher blockiert werden

Ein beliebtes Mittel von Erbschleichern ist, dass Sie die anderen Erben und insbesondere geschädigte Familienmitglieder nach dem Erbfall blockieren und dadurch emotional belasten und finanziell schädigen. In vielen Fällen kann man auch von „Aushungern“ sprechen. Dies beginnt damit, dass den anderen Erben der Zugang zu Nachlassgegenständen, zum Beispiel Andenken an den Verstorbenen verwehrt wird, und geht im finanziellen Bereich weiter, […..]
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Erbschleicherei bei der Teilung einer Erbengemeinschaft

Sitzt ein Erbschleicher unumkehrbar in einer Erbengemeinschaft, droht den anderen Miterben auch an dieser Stelle eine Schädigung durch den Erbschleicher. Es gibt folgende Situationen, die besonders praxisrelevant sind:   Dem Erbschleicher gelingt es, eine testamentarisch angeordnete Teilungsanordnung zu umgehen, beispielsweise indem er die Nachlassimmobilie, die einem anderen Miterben zugeordnet ist, teilungsversteigern lässt. Der Erbschleicher blockiert die Auseinandersetzung und setzt den […..]
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Rechtsanwalt beantwortet die Frage: Schutz vor Erbschleicherei durch den Notar?

Grundsätzlich sollte die Tatsache, dass zahlreiche vermögenswesentliche Erklärungen, vor allem Immobilienschenkungen, Vorsorgevollmachten und Testamente auch unter Einbeziehung eines Notars abgegeben werden, dazu führen, dass der Notar als neutrale Stelle vor Erbschleicherei schützt. Dies ist in der Praxis leider oftmals nicht gewährleistet, da in Notariaten im Einzelfall zu wenig auf die Abläufe vor und nach der Beurkundung geachtet wird. Es ist […..]
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Im Erbschleicherfall nutzten Erbschleicher häufig die Abhängigkeit von Testierenden gegenüber Personen aus

Erbschleicherei wird dadurch begünstigt, dass Testierende insbesondere im hohen Alter von Personen abhängig sind. Es entsteht eine Drucksituation bei der Testamentserrichtung. Dabei gibt es mehrere Personenkreise, die diese Drucksituation aufrecht erhalten oder initiieren können:   Der Ehepartner: Es wird unterschätzt, dass es in einer Ehe häufig so ist, dass ein Ehepartner den Ton angibt. Gerade bei Ehegattentestamenten oder ehelichen Erbverträgen […..]
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Informationen zur Testierfähigkeit im Erbschleicherfall

Bei Erbschleicher-Verfahren geht es häufig um das Thema der Testierunfähigkeit. Hierzu gibt es kaum fundierte Informationen. Deshalb weisen wir auf folgende Publikation des Autors hin: – Testierfähigkeit: medizinische und rechtliche Fragestellungen aus der Rechtspraxis“ Die Publikation kann unter der ISBN 978-3748520184 bestellt werden und enthält zahlreiche Hinweise, die in Erbschleicherprozessen verwendet werden können.   Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
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Nicht zu früh kapitulieren beim Kampf gegen Erbschleicher

Viele Geschädigte schrecken vor der Zeitdauer eines Gerichtsverfahrens, den Prozessrisiken und den Kosten zurück. Wichtig ist, dass im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung bzgl. dieser Punkte Transparenz geschaffen wird. Dabei sollte insbesondere nicht aus den Augen verloren werden, dass man auch in solchen Verfahren einen Vergleich schließen kann, um zumindest einen Teilerfolg zu verbuchen. Hierfür ist allerdings erforderlich, den Erbschleicher unter […..]
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