Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Sonderfall der Erbschleicherei: Der Astrologe als Erbschleicher

Erbschleicherei läuft nicht nur nach Standardmustern ab, sondern zeigt sich auch in besonderen Fällen. In einem meiner Fälle ist es einem Astrologen gelungen, mehrere Klientinnen von sich zu überzeugen. Über einen Zeitlauf von mehreren Wochen hat er es geschafft, diese in ein Abhängigkeitsverhältnis zu führen und sich hohe Geldbeträge schenken zu lassen. Selbst als diese Praxis aufgedeckt wurde, waren die […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Erbschleicher bei Überraschungsentscheidungen des späteren Erblassers

Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen eine Überraschungsentscheidung des Erblassers die Familie zum Staunen bringt. Es geht dabei immer wieder um die Konstellation, dass ein Erblasser in einer längeren Beziehung ohne Verheiratung lebt und damit zufrieden ist. Die Partnerin hat keinen erbrechtlichen gesicherten Anspruch. Dann hat der spätere Erblasser eine negative gesundheitliche Entwicklung, beispielsweise einen Unfall, einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
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Erbschleicher bei Immobilienschenkung

Eine Immobilienschenkung wird zwar notariell durchgeführt, eine ausführliche notarielle Beratung des Schenkers erlebe ich aber selten. Dies auch deshalb, weil der Notar neutral bleiben muss. Erbschleicher können sich also beschenken lassen und den Schenkern ist meist nicht klar, dass die Regelungen für sie nachteilig sind. Ein typisches Problem ist, dass der Erbschleicher vor dem Vertragsschluss viel verspricht (Pflege, Kontakt, Vermögenssorge), […..]
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Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
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Verschwiegene Zuwendungen durch Erbschleicher

Ein klassisches Erbschleicher-Thema in der Konstellationen, dass Geschwister erben und ein Geschwisterteil sich als Erbschleicher herausstellt, ist das Verschweigen von Zuwendungen durch den Geschwisterteil. Das Problem stellt sich natürlich nicht, wenn ein Gesellschaftsanteil oder eine Immobilie geschenkt wird, aber umso häufiger, wenn die Eltern Geldbeträge schenken. Denn dies ist Jahre später im Erbfall kaum nachweisbar. Im typischen Fall „überzeugt“ das […..]
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Täuschung über Vermögenswerte durch den Erbschleicher

Es gibt immer wieder neue Erbschleicher-Sachverhalte, die wir anwaltlich prüfen. In einem aktuellen Fall gibt es einen älteren Herr. der ein leibliches Kind hat, das pflichtteilsberechtigt ist. Der Erbschleicher ist eine außenstehende Person, die verhindern möchte, dass das Kind im Erbfall den Pflichtteil noch geltend machen kann. Der Erbschleicher hat deshalb den älteren Herren überredet, mit dem Kind einen Pflichtteilsverzichtvertrag […..]
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Rechtsanwalt berichtet vom Fall/ Stereotyp des wirtschaftlich erfolglosen Erbschleichers

Es gibt keinen Stereotyp für die Person des Erbschleichers, aber mir sind in meiner Praxis mehrere Fälle begegnet, in denen der Erbschleicher zeit seines Lebens wirtschaftlich erfolglos agiert hat und immer Schulden hatte. Geht es dann um das Erbe, ist natürlich eine solche Person besonders motiviert, sich das Vermögen anzueignen. Erstaunlicherweise entfaltet ein solcher Erbschleicher trotz seiner wirtschaftlichen Inkompetenz auf […..]
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Rechtsanwalt rät zu TO-DO’S bei Erbschleicherei

Folgende Maßnahmen sollten Sie immer prüfen und nachverfolgen, wenn eine Erbschleicherei im Raum steht: Alles dokumentieren (Briefe, Schreiben sammeln, Zeugenaussagen aufnehmen) Besuchsverbot gegenüber dem Erbschleicher aussprechen Erbscheinsantrag stellen, wenn der Erbfall eingetreten ist Nachlasspflegschaft beantragen, wenn ein langjähriger Erbfall droht Klage erheben/Testament anfechten und entscheiden, welche Gerichtsbarkeit angerufen werden soll Strafanzeige stellen Öffentlichkeit/Presse einschalten Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
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