Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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Wenn Erbschleicher schädigen und Erben weinen

Leider gibt es viele Sachverhalte, in denen Erbschleicher ihre Taten so gut vorbereitet haben, dass es schwer ist, Ihnen beizukommen. Erbschleicher werden immer professioneller. Ein typisches Beispiel ist der Umgang mit Bargeld und Kontenabhebungen. Gelingt es dem Erbschleicher, das Opfer noch zur Bank zu bringen und das Geld selbst abzuheben, lässt sich im Erbfall kaum belegen, dass der Erbschleicher im […..]
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Unfallgeschädigte als Erbschleicher-Opfer

Es gibt deutschlandweit eine Vielzahl von Fällen, die nicht nur ältere Menschen betreffen, sondern auch viele jüngere Personen, bei den Erbschleicher sich an einen Verunfallten andocken. Der Autor hat mehrere Fälle in seiner Praxis, bei denen jüngere Menschen einen Verkehrsunfall erlitten haben und schwer geschädigt worden sind. Sie haben dann zwar häufig hohe Geldbeträge als Schadenersatz und Schmerzensgeld, können aber […..]
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