Welche Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung gibt es beim Erbschleicher

In vielen Fällen sind Erbschleicher-Opfer und Familienangehörige der Meinung, dass die Erbschleicherei ein strafbarer Vorgang ist. Leider wird allzu schnell eine Strafanzeige gestellt, häufig mit dem Ergebnis, dass das Strafverfahren nicht aufgenommen oder frühzeitig eingestellt wird. Dies gibt dem Erbschleicher Aufwind. Es besteht sogar das Risiko, dass eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB droht. In allen Fällen ist anzuraten, dass nur bei klaren Straftatbeständen überhaupt strafrechtliche Schritte unternommen werden, damit Opfer und Angehörige ihre zivilrechtliche Rechtsposition nicht schwächen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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