Sobald Erbschleicher über eine Vorsorgevollmacht auch die Handlungsmöglichkeit haben, eine Immobilie zu veräußern, droht das Szenario, dass die Immobilie veräußert wird und sich der Erbschleicher im Anschluss hieran den Kaufpreis auf sein eigenes Konto weiterüberweist.
Dies ist zwar ein nachvollziehbarer Zahlungsvorgang, der im Erbfall angegriffen werden könnte, aber es droht die Situation, dass der Erbschleicher das Geld verbraucht und wirtschaftlich (oder wegen eines Wegzugs räumlich) nicht mehr sanktioniert werden kann. Das Geld ist weg, die Immobilie ist weg, der Erbschleicher ist weg und die geschädigte Familie bleibt auf den hohen Prozesskosten nach einem mehrjährigen Rechtsstreit sitzen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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