Von Angehörigen wird aus Laiensicht meist erwartet, dass eine starke Rechtsposition gegenüber einem außenstehenden Erbschleicher, beispielsweise einem Nachbarn, besteht. Das ist aber ein Trugschluss.
Tatsächlich ist die Rechtsposition schlecht, da Angehörige meist keinerlei Rechte haben, das Opfer vor dem Erbschleicher zu schützen. Ausnahme wäre lediglich eine Vorsorgevollmacht, die der Erbschleicher über einen „erzwungenen“ Widerruf leicht scheitern lassen kann. Ich erlebe täglich Fälle, in denen Angehörigen die Hände gebunden sind und diese zusehen müssen, wie der ältere Mensch immer stärker in das Erbschleicher-Netz getrieben wird
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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