Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Das Risiko der Einflussnahme durch den Erbschleicher auf den Nachlass ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nicht zu unterschätzen

Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt. Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen. Damit hält er […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht vor versteckten Erbschleicherei innerhalb der Familie

Gerade in familiären Situationen gibt es immer wieder Erbschleicher-Tendenzen zwischen Geschwistern. Dabei kommt es vor, dass das geschädigte Geschwisterteil die Erbschleicherei nicht bemerkt und deshalb nichts unternimmt. Ein Indiz für eine umfassende Erbschleicherei kann sein, dass der Erblasser von einem anderen Geschwisterteil dazu gebracht wird, die Erbfolge nachteilig zu modifizieren. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Erblasser […..]
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Der Testamentsvollstrecker als Helfer eines Erbschleichers

In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird. Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird. Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im […..]
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Vom Rechtsanwalt beantwortet – Thema Erbschleicherei: Pflegeperson contra Nachbar

Ein typischer Erbschleicher-Konflikt spielt sich bei allein stehenden Erbschleicher-Opfern zwischen Pflegeperson und Nachbar ab. Dabei gibt es in der Praxis des Autors durchaus beide Varianten, und zwar, dass die Pflegeperson ein Erbschleicher ist und der Nachbar als Schutzschild gegen die Beeinflussung, andererseits den umgekehrten Fall. Erstaunlich ist, dass sich selbst Nachbarn, die zuvor überhaupt keinen oder nur einen schlechten Kontakt […..]
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Erbschleicher nutzten häufig Betreuungsverfahren aus

In vielen Fällen wird das Betreuungsverfahren zum Schutz vor einer Erbschleicherei instrumentalisiert. Eine betroffene Familie darf aber nicht davon ausgehen, dass ein Betreuungsverfahren automatisch das Erbschleicher-Problem löst. Denn dafür ist das Betreuungsverfahren nicht ausgelegt. In Betreuungsverfahren findet häufig keine vollständige Beweisaufnahme mit Zeugen, Urkunden und Sachverständigen statt. Wenn das Betreuungsgericht den Vorgang nicht vollständig prüft, besteht das Risiko, dass sich […..]
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Im Erbschleicherprozess können bereits Kleinigkeiten das Verfahren entscheiden

Es ist wichtig, dass Betroffene, Opfer, respektive Mandanten im Klageverfahren nicht einfach dem Rechtsanwalt vertrauen, sondern sich aktiv weiter beteiligen und prüfen, wie sie unterstützen können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Mandanten weitere Informationen und Zeugen beschaffen oder Informationen zur Glaubwürdigkeit der Gegenseite aufdecken können. Dies kann tatsächlich in einem Erbschleicher-Prozess wesentlich sein, beispielsweise, wenn gegen den […..]
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Erbschleicherei bei Auslandsbezug

Ein Erbschleicher-Fall ist für sich genommen bereits komplex. Bei einem bestehenden Auslandsbezug können sich die Rechtsprobleme vervielfältigen. Dies betrifft insbesondere die Situationen, dass sich Nachlassvermögen im Ausland befindet oder sich das Erbschleicher-Opfer im Ausland aufhält. In letzterem Fall kann hierdurch ggf. eine deutsche Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden und die Familie hat mit zahlreichen Durchsetzungsproblemen zu kämpfen, also insbesondere einem anderen Rechtssystem, […..]
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Erbschleicherei durch Gestaltung einer Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist ein Vollmachtgeber gesetzlich vor Vollmachtsmissbrauch geschützt, und zwar sowohl zivil-, als auch strafrechtlich. Es gibt aber Fälle, in denen es dem bevollmächtigten Erbschleicher gelingt, die Vollmacht so abzuändern, dass dieser Schutz wegfällt. Dies wirkt sich dann auch im Erbfall aus, weil die erbende Familie keine Ansprüche gegen den Erbschleicher respektive Bevollmächtigten hat. Solche Klauseln können beispielsweise sein, dass […..]
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Geschädigte Familien müssen sich bei Erbschleichern häufig zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden

In einer Erbschleicher-Konstellation kann es das Problem geben, dass die geschädigte Familie sich zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden muss. Solche Hilfsansprüche sind oft Vermächtnisansprüche und Pflichtteilsansprüche. Dabei stehen Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch in Konkurrenz. Es besteht immer die Gefahr, dass man bei Geltendmachung des einen Anspruchs den anderen Anspruch verliert. Erbschleicher sehen dies als Chance, die Gegenseite zu schädigen. […..]
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Erbschleicherfall: Erbschleicherei bei blinden oder fast blinden Opfern

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass gerade blinde Menschen ein leichtes Erbschleicher-Opfer sind. Denn gerade wenn der Erbschleicher der Hauptansprechpartner ist, müssen die Opfer ihm vertrauen und können dessen Aussagen nicht verifizieren und nachprüfen. Dem Autor ist ein Fall bekannt, in dem der Erbschleicher dem Opfer über Monate hinweg erzählt hat, dass ein enger Vertrauter das Opfer betrügt […..]
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