Erbschleicher nutzten häufig Betreuungsverfahren aus

In vielen Fällen wird das Betreuungsverfahren zum Schutz vor einer Erbschleicherei instrumentalisiert. Eine betroffene Familie darf aber nicht davon ausgehen, dass ein Betreuungsverfahren automatisch das Erbschleicher-Problem löst. Denn dafür ist das Betreuungsverfahren nicht ausgelegt. In Betreuungsverfahren findet häufig keine vollständige Beweisaufnahme mit Zeugen, Urkunden und Sachverständigen statt. Wenn das Betreuungsgericht den Vorgang nicht vollständig prüft, besteht das Risiko, dass sich der Erbschleicher entlastet und hierdurch eine Art Persil-Schein erhält. Dann ist das Betreuungsverfahren sogar kontraproduktiv. Es sollte also immer im Einzelfall abgewogen werden, ob ein Betreuungsverfahren initiiert wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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