Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Die typischen Maschen des Erbschleichers

Folgende Methoden setzen Erbschleicher ein, um sich vermögensmäßig Vorteile zu verschaffen:   Vertrauen des Erblassers, geschaffen durch Nähe, Kontaktunterbindung zwischen Erblasser und dessen Familie und Freundeskreis, Vermögensverschiebung zu Lebzeiten mittels Schenkungen, Vorsorgevollmacht als Missbrauchsinstrument, Testament zugunsten des Erbschleichers, Vernichten von älteren für den Erbschleicher nachteiligen Testamenten, Straftaten wie Urkundenfälschung u. a. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von […..]
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Rechtsanwalt hilft gegen Erbschleicherei – Schutz vor Erbschleicherei

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh empfiehtl folgende Gegenmaßnahmen, um sich vor einer Erbschleicherei zu schützen: Erstellen Sie ein rechtssicheres Testament, eine anwaltlich beratende Vorsorgevollmacht und prüfen Sie, ob Sie lebzeitig Vermögen weitergeben können. Sie sollten Ihre Bankkonten und Finanzen überwachen und wenig Wertgegenstände zu Hause aufbewahren. Gehen Sie mit persönlichen Informationen vorsichtig um und lassen Sie keine Dokumente herumliegen (Bankkarten, […..]
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Erbschleicherei und Testierunfähigkeit

Die Testierunfähigkeit wird meistens in einem nachlassgerichtlichen Verfahren untersucht. Leider wird dieses Verfahren vor dem Amtsgericht von vielen Betroffenen selbst bzw. ohne ausreichenden rechtlichen Beistand geführt. Bereits aus diesem Grund gehen viele Verfahren verloren, denn es müssen trotz fehlendem Anwaltszwang formal richtige Anträge gestellt werden. Dieses Problem gilt auch, wenn die rechtliche Vertretung in diesem speziellen Bereich nicht hinreichend qualifiziert […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
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Rechtsanwalt hilft Opfern von Erbschleicherei – Vorsicht vor zu langem Warten

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen die Familie zwar zu Lebzeiten ein gesundheitliches Risiko in der Person der betroffenen Person bemerkt und es sogar zulässt, dass ein bisher Außenstehender die Kontrolle über diese beeinträchtigte Person übernimmt. Diese Passivität der Familie kann unterschiedliche Gründe haben:   Man hat keine Zeit. Man ist nicht vor Ort. Man vertraut gutgläubig der außenstehenden […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
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Ehegattentestament – ein ausreichender Schutz vor Erbschleichern?

In vielen Veröffentlichungen wird darauf hingewiesen, dass ein Ehegattentestament vor Erbschleicherei schützt. Dies ist nur bedingt zutreffend und die Familie sollte sich, wenn eine Erbschleicherei vermutet wird, in keinem Fall nur auf ein Ehegattentestament verlassen. Ich habe viele Fälle, in denen ein Elternteil verstirbt und das Kind passiv bleibt und „akzeptiert“, dass der überlebende Elternteil Opfer eines Erbschleichers wird, in […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Echtheit von Testamenten ist in Erbschleicher-Prozessen immer wieder ein bedeutsames Thema. Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 12.08.2024 zum AZ. 33 Wx 294/23 e wichtige Ansatzpunkte für eine Argumentation geliefert. Gemäß der gerichtlichen Aussage gibt es keine Vermutung, dass ein Testament, das den Namen des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt. Das heißt, dass grundsätzlich jedes handschriftliche […..]
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Erbschleicherei und Testamentsvollstreckung

Erbschleicher nutzen in einigen Fällen die Möglichkeit, sich testamentarisch als Testamentsvollstrecker einsetzen zu lassen und bereichern sich im Rahmen des Amts. Das OLG Celle hat mit Entscheidung vom 22.07.2024 zum AZ. 6 U 49/23 entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der sein Amt auf Basis eines Testaments ausübt und er davon ausgehen muss, dass das Testament wegen einer Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam […..]
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Formen der Erbschleicherei

Erbschleicherei ist vielgestaltig, aber es gibt immer wiederkehrende Muster, vor denen Sie gewarnt sein sollten. Die häufigsten Beispiele aus meiner Praxis sind:   Erbschleicherei unter Geschwistern (beispielsweise, wenn diese sich von den Eltern ungerechtfertigte Vorteile geben lassen) Erbschleicherei mittels Vorsorgevollmacht (wenn der Bevollmächtigter beispielsweise Gelder vom Bankkonto für sich verwendet) Erbschleicherei im Rahmen einer Testamentsvollstreckung (soweit sich der Testamentsvollstrecker ungerechtfertigt […..]
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