Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vorsicht: Erbschleicher versteckt Opfer im Ausland

Immer wieder gelingt es dem Erbschleicher, sich des Opfers zu bemächtigen und den meist alten, kranken und willenlosen Menschen ins Ausland zu bringen, mit der Überlegung, die Familie in Deutschland abzuschirmen, ggf. eine behördliche Prüfung bzw. eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat am 09.04.2025 zum AZ. XII ZB 235/24 hierzu eine wichtige Entscheidung gefällt und hat geurteilt, dass […..]
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Anwalt warnt vor Testamentszerstörung durch Erbschleicher

Einer der bekanntesten Erbschleicher-Tricks ist, dass nachteilige handschriftliche Testamente „verschwinden“. Sind diese nicht beim Amtsgericht hinterlegt und der Erbschleicher hat Zugriff auf das Testament ist das Risiko hierfür hoch. Wir empfehlen als Schutz hierfür eine Hinterlegung beim Amtsgericht. Hierauf sollte die Familie drängen, wenn die Befürchtung besteht, dass der Erbschleicher faktischen Zugriff zum Testament hat.   Dieser Beitrag wurde von […..]
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Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, […..]
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Erbschleicher und Erpressung

Es gibt eine Vielzahl an Konstellationen, in denen Erbschleicher das Opfer erpressen und sich hierdurch Vermögensvorteile, insbesondere im Rahmen einer testamentarischen Erbeinsetzung sichern. Ein typisches Beispiel aus meiner Praxis ist, dass das Opfer ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz hat und der Erbschleicher dem Opfer mit der Strafbarkeit einer Steuerhinterziehung droht. Dieses Drohpotential wird häufig unterschätzt. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Fälle, dass Erbschleicher Testamente fälschen, kommen häufig vor. Damit in einer solchen Situation richtig reagiert wird, sollten folgende Punkte beachtet werden: Gibt es Anzeichen dafür, dass das Testament nachträglich verändert wurde (Tinte, Radierung, geänderter Schreibstil)? Gibt es Anzeichen dafür, dass das Testament nicht vom Erblasser stammt (Schriftart, Leserlichkeit, krankheitsbedingte Einflüsse)? Ist das Testament inhaltlich plausibel (Widersprüche, klarer, logischer Inhalt, […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh klärt auf: Erbschleicherei und Straftaten

Die meisten Rechtsbeiträge beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Erbschleicherei zivilrechtlich sanktioniert werden können. Dies wird aber Einzelfällen nicht gerecht, in denen eine so drastische Erbschleicherei vorliegt, dass die Grenzen zur Strafbarkeit weit überschritten sind. Die schlimmsten Fälle betreffen Sachverhalte, in denen ein Erbschleicher das Opfer getötet hat. Anscheinend präferieren Erbschleicher dabei Haushaltsunfälle und in diesem Kontext wiederum […..]
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Die unbekannte Strafbarkeit für Erbschleicher

Die Vorschrift des § 174c StGB stellt sexuelle Handlungen von Personen gegenüber geistig oder körperlich Erkrankten zur Strafe, bei denen ein Kontakt im Rahmen einer Beratung oder Betreuung entsteht. Es geht letztlich um die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieser Fall ist bei einer Erbschleicherei nicht selten. Der Autor kennt mehrere Fälle, in denen zum Beispiel eine Logopädin, eine gesetzliche Betreuerin oder […..]
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