Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Vorsicht bei Provokationen des Erbschleichers

Erbschleichern gelingt es häufig, zwischen dem Opfer und dessen Familie ein Spannungsfeld aufzubauen. Dieses Spannungsfeld kann im Einzelfall von dem Erbschleicher so stark gefördert werden, dass die Familie es nicht mehr aushält und sich provozieren lässt, bis hin zu einem unausgegorenen Betreuungsantrag, einem tätlichen Angriff, einer Strafanzeige.   Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer […..]
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Untypische Klauseln bei Verträgen zugunsten eines Erbschleichers

Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die im Einzelfall von Erbschleichern gewählt werden, um sich zu bereichern:   Mietverträge mit verbilligtem Mietzins Darlehensverträge mit freier Rückzahlungsmöglichkeit Kaufverträge mit Kaufpreisverrechnung Bürgschaften für Erbschleicher-Schulden Arbeitsverträge zugunsten eines Erbschleichers   In allen Fällen sind untypische Vertragsklauseln Indikatoren für eine Erbschleicherei. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und Testamentsfälschung

Besteht der Verdacht, dass ein Erbschleicher ein Testament gefälscht hat, also ein handschriftliches Testament nicht eigenhändig vom Erblasser geschrieben bzw. unterschrieben ist, so kann dies gerichtlich mittels Sachverständigengutachten überprüft werden. Hat die Familie einen entsprechenden Verdacht, so rate ich an, dass schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Vielzahl von Schriftproben gesammelt werden, damit ausreichend Vergleichsmaterial für das spätere Sachverständigengutachten vorliegt. […..]
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Erbschleicherei und Stiftungen

Ich erlebe immer wieder die Situation, dass es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer davon zu überzeugen, das Erbe zu gemeinnützigen Zwecken einzusetzen. Nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern auch Steuervorteile und die Tatsache, dass der eigene Name als Gedenken weiterlebt, können das Opfer triggern. In der Praxis ergibt sich hieraus häufig das Problem, dass der Erbschleicher maßgeblich auf die Gestaltung der […..]
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Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicher-Prozess und Kosten im Nachlassverfahren

Der Erbstreit gegen einen Erbschleicher kann zu erheblichen Kosten führen. Im Nachlassverfahren gibt es aber Besonderheiten, die sich zugunsten der Familie auswirken können. Häufig fehlt eine Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren, dies hat zur Folge, dass dann keine Kostenerstattung erfolgt. Außerdem ist es denkbar, dass bei einem Erbrecht des Erbschleichers dieser sogar dann die Kosten tragen muss, wenn die Familie im Nachlassverfahren […..]
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Erbschleicher wählen zuständiges Nachlassgericht aus

Erbschleicher werden in der Praxis häufig durch ein Betreuungsverfahren mit einem zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Opfers konfrontiert. Es besteht dann schon „schlechte“ Stimmung zwischen dem Erbschleicher und dem Amtsgericht. Manche Erbschleicher vermeiden es, dass dieses Amtsgericht dann auch im Erbfall als Nachlassgericht zuständig ist, und zwar, indem das Opfer in ein Hospiz gegeben wird, das außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieses […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher nach dem ersten Erbfall

Innerfamiliär wird häufig die Situation unterschätzt, dass eine intakte Familie nach dem Versterben eines Elternteils zerbricht. Das kann daran liegen, dass der verstorbene Elternteil der „Manager“ der Familie war und der überlebende Ehegatte das Leben nicht selbst regeln kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Kinder sich zerstreiten und geschwisterlicher Neid und Feindschaft nicht mehr durch die Eltern unterdrückt […..]
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Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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