Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsbegriffe und Erbschleicherei

Steht die gesundheitliche Konstitution des Erbschleicher-Opfers in Frage, so kann sich die fehlende Fähigkeit, einen freien Willen zu bilden, in folgenden Bereichen auswirken:   Das Opfer kann betreuungsbedürftig im Sinne des Betreuungsrechts sein und benötigt einen gesetzlichen Betreuer. Das Opfer ist geschäftsunfähig, kann keine Vorsorgevollmacht erstellen bzw. nicht mehr wirksam schenken. Das Opfer ist testierunfähig, sodass weder Testament noch Erbvertrag […..]
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Aufrollen von Altfällen bei Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Berufsbetreuer Vorteile verschaffen und sich als Testamentserben einsetzen lassen. Diese Fälle waren in der Vergangenheit zulässig. Zwischenzeitlich gibt es aber mit § 30 BTOG eine Neuregelung, die einen solchen Vorteil für Berufsbetreuer untersagt, wenn das Betreuungsgericht dem nicht im Vorfeld zustimmt. Liegt also ein Altfall vor, der aber zeitlich noch im Anwendungsbereich […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei mit Vorsorgevollmacht

Es gibt effektive Mittel, eine Erbschleicherei, die mithilfe einer Vorsorgevollmacht durchgeführt wird, zu bekämpfen. Eine bedeutsame Maßnahme ist die Kontrollbetreuung, die jede Person beim zuständigen Betreuungsgericht anregen kann. Das Betreuungsgericht prüft bei einer solchen Anregung, ob Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Vollmacht-Ausübung bestehen und die bevollmächtigte Person den Bevollmächtigten noch kontrollieren kann. Ist das Opfer insbesondere aus gesundheitlichen Gründen hierzu […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht – Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
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