Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vorsicht vor Erbschleicherei durch Berufsträger

Es gibt alle erdenkliche Berufe, in denen ein Kontakt zu alten Menschen stattfindet und die mehr als eine einmalige Kontaktsituation beinhalten. Immer dann besteht auch das Risiko, dass der Berufsträger ein Nähe- bzw. Vertrauensverhältnis aufbaut und den älteren Menschen für sich einnimmt. Dies führt dann im Einzelfall dazu, dass der ältere Mensch Opfer eines Erbschleichers wird, indem der Berufsträger eine […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und deren Flucht ins Ausland

Selbst ein jahrelang geführter Rechtsstreit, der rechtlich erfolgreich gegen den Erbschleicher endet, kann dazu führen, dass der Vermögensschaden bleibt. Ein Fall, der bedacht werden muss, ist, dass der Erbschleicher sich ins Ausland absetzt und das Vermögen nicht mehr greifbar ist. Dies ist ein Schicksal, das jedem Rechtsstreit immanent ist, gibt es gewisse Indizien, so sollte auf dieses Problem ein besonderer […..]
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Gesetzliche Betreuer contra Erbschleicher

Im Einzelfall sind gesetzliche Betreuer, die neutral von außen auf einen Fall schauen, dazu geeignet, gegen Erbschleicher vorzugehen. Es ist sogar denkbar, dass die geschädigte Familie gemeinsam mit dem gesetzlichen Betreuer Rechtsschritte plant und entsprechend vorgeht. Wichtig ist, dass dem gesetzlichen Betreuer alle Informationen offengelegt werden und er förmlich die konkreten Ansprüche vorgetragen bekommt, damit er sich dazu veranlasst sieht […..]
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Sonderfall der Erbschleicherei: Misslungene Schenkung

Insbesondere im Familienkreis können Schenkungen scheitern, weil insbesondere die Partei des Schenkers nicht berücksichtigt hat, dass in den Schenkungsvertrag Schutzregelungen mit aufgenommen werden. Solche Schutzregelungen sind nicht nur Rücktrittsrechte und Wohn- bzw. Nießbrauchsrechte, sondern auch Rechte, die klären, wer z. B. die Schenkungssteuer bezahlen muss. Insbesondere im Erbschleicher-Kontext erlebe ich immer wieder Fälle, in denen nicht nur die Schenkung per […..]
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Ehegattentestament ohne Schutz vor Erbschleicherei

Eheleute gehen meistens davon aus, dass ein Ehegattentestament automatisch Bindungswirkung entfaltet. Dies ist allerdings falsch. Eine Bindungswirkung muss ausdrücklich im Testament geregelt werden. Ansonsten kommt es zu Streit. Ich erlebe in der Praxis immer wieder den Fall, dass der überlebende Ehegatten von einem der Kinder „belagert“ und „überzeugt“ wird, ein neues Testament zu seinen Gunsten zu machen. Tritt dann der […..]
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Geschwister-Erbschleicherei bei Behinderten

Ist eines der Kinder behindert, wird rechtlich meistens zu einem Behindertentestament geraten. Ein Gestaltungselement in diesem Bereich ist, dass ein Dauertestamentsvollstrecker für das behinderte Kind zeitlebens eingesetzt wird. Dafür werden zumeist Geschwister des behinderten Kindes ausgewählt, weil die Eltern mit Blick auf den Erbfall als weggefallen betrachtet werden. Das Geschwisterteil neigt in Einzelfällen dazu, sich als Erbschleicher zu entpuppen, insbesondere […..]
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Erbschleicherei und ungewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse

Insbesondere in der Konstellation, dass enterbte Familienmitglieder Pflichtteilsansprüche gegen den als Erben eingesetzten Erbschleicher geltend machen, kommt es häufig vor, dass die ermittelten Vermögensverhältnisse des Opfers ungewöhnlich sind. Dies kommt zu Tage, weil der Erbschleicher bei Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegen muss. Ich kenne Fälle, in denen es überraschend kein Immobilienvermögen mehr gibt (weil der Erbschleicher sich die Immobilie über […..]
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Aufrollen von Altfällen bei Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Berufsbetreuer Vorteile verschaffen und sich als Testamentserben einsetzen lassen. Diese Fälle waren in der Vergangenheit zulässig. Zwischenzeitlich gibt es aber mit § 30 BTOG eine Neuregelung, die einen solchen Vorteil für Berufsbetreuer untersagt, wenn das Betreuungsgericht dem nicht im Vorfeld zustimmt. Liegt also ein Altfall vor, der aber zeitlich noch im Anwendungsbereich […..]
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Sonderfall: Erbschleicher zugunsten Dritter

Erbschleicher versuchen zwar in der Regel sich selbst zu begünstigen. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen der Erbschleicher zugunsten Dritter handelt. In einem aktuellen Fall ist es einer Dame gelungen, sich bei einem älteren Herrn zu positionieren. Sie hat es klug vermieden, selbst finanzielle Vorteile zu bekommen, sondern hat den älteren Herren dazu gebracht, umfassende Schenkungen im sechsstelligen Bereich […..]
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Urteil zur Erbschleicherei: Testamentsfälschung bei Durchpausen der Unterschrift

Das OLG Brandenburg hat am 12.12.2024 zum AZ. 3 W 64/24 eine wichtige Entscheidung für Erbschleicher-Prozesse getroffen. Es wurde ausgeurteilt, dass auch ein Durchpausen einer Unterschrift vom einem Kontoauszug auf das Testament eine Testamentsfälschung darstellt und damit sowohl die Unwirksamkeit des Testaments als auch eine Strafbarkeit begründen kann. In Erbschleicher-Prozessen empfehlen wir immer darauf zu achten, ob das handschriftliche Testament […..]
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