Vielfach werden Urkunden, die Erbschleicher begünstigen (Erbvertrag, Immobilienschenkung, Vorsorgevollmacht) bei einem Notar beurkundet.
Achtet der Notar nicht genug auf den Ablauf der Beurkundung und das Vorfeld, begünstigt er mittelbar Erbschleicherei. Beispielsweise, indem er alle Regelungswünsche nur von Seiten des Erbschleichers entgegennimmt, den Entwurf nicht an das Opfer, sondern nur an den Erbschleicher zuleitet und im Termin die Urkunde so schnell vorliest, dass ein älterer Laie dem nicht folgen kann.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
