Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt erklärt neues Urteil zu den Kosten im Beschwerdeverfahren bei Erbschleicher-Prozessen

Erbschleicherverfahren werden häufig vor dem Nachlassgericht geführt. Das taugliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 12.02.2025 zum AZ. 16 WF 120/24 zumindest eine Kostenmäßig sinnvolle Entscheidung getroffen, und zwar, dass selbst bei außergerichtlichen Verhandlungen im Beschwerdeverfahren keine sogenannte fiktive Termingebühr anzusetzen ist. Für geschädigte Familien, die also einen Rechtsstreit vor dem Beschwerdegericht (dem Oberlandesgericht) […..]
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Rechtsanwalt warnt vor fingierten Darlehen und Erbschleicherei

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen Erbschleicher so clever sind, dass sie sich vom Opfer Geldbeträge geben lassen und wissen, dass die geschädigte Familie später versuchen wird, diese Geldbeträge zurückzuverlangen. Wären die Geldbeträge echte Schenkungen, würde zwar kein Rückforderungsrecht bestehen, aber der Erbschleicher müsste Schenkungssteuer zahlen. Gäbe es keinen Vertrag, würde ein Rückforderungsrecht aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. Deshalb […..]
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Erbschleicherei trotz Verarmung des Schenkers

Es besteht weithin der Irrglaube, dass ein Schenker durch das gesetzliche Schenkungsrecht ausreichend geschützt ist, insbesondere im Fall der Verarmung wird ein Rückforderungsrecht angenommen. Tatsächlich machen sich dies Erbschleicher zunutze und wiegen ihre Opfer in Sicherheit. In der Praxis ist dagegen eine Rückforderung wegen Verarmung juristisch schwierig, die Hürden sind hoch, das Gerichtsverfahren dauert mehrere Jahre und verursacht erhebliche Kosten. […..]
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Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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Die typischen Opfer von Erbschleicherei – Werden Sie nicht zum Opfer

Es gibt Personengruppen, die sind überdurchschnittlich Opfer von Erbschleicherei, beispielsweise ältere Menschen, kranke Menschen, Menschen ohne Ansprechpartner, behinderte Personen und Menschen mit großem Vermögen. Innerfamiliär sollten Sie darauf achten, ob sich eine solche Person in Ihrer Familie findet, da diese besonders anfällig für eine Erbschleicherei sein kann. Manchmal ist eine Erbschleicherei nicht sofort erkennbar, sondern entwickelt sich schleichend, heimlich. Nur […..]
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Rechtsanwalt warn vor Erbschleicherei und Ärzten

Es gibt immer wieder Fälle, in denen ältere Menschen keinen Ansprechpartner außer dem behandelnden Arzt haben und diesen dann als Erben einsetzen. Die Berufsordnung der Ärzte verbietet dies, sodass ein Testament gegen § 134 BGB (gesetzliches Verbot) verstoßen könnte. Der Bundesgerichtshof hat hierzu am 02.07.2025, Az. IV ZR 93/24, entschieden, dass die Berufsordnung nicht automatisch zu einer Unwirksamkeit führt. Allerdings […..]
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Erbschleicherei nach Streit zwischen Geschwistern

Erbschleicherei kann nicht nur durch eine Grundmotivation des Erbschleichers entstehen, sondern auch daraus, dass ein bis dato gutes Verhältnis zwischen Geschwistern sich durch Streitigkeiten verschlechtert. Denkbar ist beispielsweise die Situation, dass sich die Geschwister als Nachbarn zerstreiten und sich dann ein Geschwisterteil dazu veranlasst sieht, den anderen Teil zu schädigen, indem mit einer Erbschleicherei gegenüber den Eltern begonnen wird. Dies […..]
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Zwei Erbschleicher-Opfer auf einmal

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher nicht nur ein Opfer auswählen, sondern zwei Opfer in einem familiären Zusammenhalt haben. Das typische Beispiel sind die Eltern, die beide bereits betagt und gesundheitlich angeschlagen sind und durch das erbschleichende Kind gegeneinander ausgespielt werden. Es kommt vor, dass das Kind einen Elternteil instrumentalisiert und als Mittel zum Zweck der Erbschleicherei einsetzt. […..]
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Vorsicht vor Erbschleicherei durch Berufsträger

Es gibt alle erdenkliche Berufe, in denen ein Kontakt zu alten Menschen stattfindet und die mehr als eine einmalige Kontaktsituation beinhalten. Immer dann besteht auch das Risiko, dass der Berufsträger ein Nähe- bzw. Vertrauensverhältnis aufbaut und den älteren Menschen für sich einnimmt. Dies führt dann im Einzelfall dazu, dass der ältere Mensch Opfer eines Erbschleichers wird, indem der Berufsträger eine […..]
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Gesetzliche Betreuer contra Erbschleicher

Im Einzelfall sind gesetzliche Betreuer, die neutral von außen auf einen Fall schauen, dazu geeignet, gegen Erbschleicher vorzugehen. Es ist sogar denkbar, dass die geschädigte Familie gemeinsam mit dem gesetzlichen Betreuer Rechtsschritte plant und entsprechend vorgeht. Wichtig ist, dass dem gesetzlichen Betreuer alle Informationen offengelegt werden und er förmlich die konkreten Ansprüche vorgetragen bekommt, damit er sich dazu veranlasst sieht […..]
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