Erbschleicherei bei mehreren Kindern

Erbschleicherei in der Familie wird immer noch sehr unterschätzt. Dabei handelt es sich um eine häufige Konstellation, die unterschiedliche Ursachen haben kann. Manchmal reichen die Ursachen einer späteren Erbschleicherei bis in die Kindheit zurück.

Ein einmal empfundenes Unrecht keimt später auf, beispielsweise, wenn ein Elternteil verstorben ist und der überlebende Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist.

Besonders perfide ist die Erbschleicherei zwischen Geschwistern dann, wenn der überlebende Elternteil zu einer testamentarischen Regelung „überredet“ wird und ihm Glauben gemacht wird, das Testament wäre für alle Kinder sinnvoll, wohingegen sich der Erbschleicher die alleinigen Vorteile sichert, beispielsweise über eine Testamentsvollstreckung.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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