Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor dem Faktor Zeit bei Erbschleicherei

In vielen Fällen dockt sich der Erbschleicher über einen längeren Zeitraum an das Opfer an. Das Näheverhältnis und die hieraus resultierende Abhängigkeit wird immer größer. Gerade im Anfangsstadium hätte die Familie die Möglichkeit, der Erbschleicherei entgegenzuwirken. Doch dies wird aus unterschiedlichen Gründen meistens versäumt. Dies kann daran liegen, dass das spätere Opfer selbst den Kontakt zur Familie nicht möchte, die […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Thema Erbschleicher-Opfer außerhalb der Familie

In der Praxis viel zu wenig beachtet sind Fälle, in denen ein Erbschleicher nicht die Familie schädigt, sondern insbesondere gemeinnützige Organisationen Erbschleicher-Opfer sind. Dies betrifft Konstellationen, in denen der Erblasser keine nahestehenden Angehörigen hat und sich testamentarisch dafür entscheidet, eine gemeinnützige Organisation als Erbe einzusetzen. Dies ist ein wünschenswertes Regelungsziel, wird aber durch einen Erbschleicher dann vereitelt, wenn es diesem […..]
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Thema Erbschleicher: Angst vor Erbschleicherei zwischen Ehegatten

Auch Ehegatten können nicht nur innerhalb der Familie, sondern auch im Rahmen der ehelichen Beziehung Opfer einer Erbschleicherei werden. Die häufig übersehene Situation ist die, dass ein Ehegatte vermögend ist und der andere Ehepartner kein Vermögen hat. Der nicht vermögende Ehepartner mutiert zum Erbschleicher, beispielsweise, indem er den anderen Teil über eine rechtliche Beratung dazu bringt, aus steuerlichen und wirtschaftlichen […..]
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Sonderfall der Erbschleicherei: Der Fremde als Erbschleicher

Gesellschaftlich ist eine Erbschleicherei vielfach damit verknüpft, dass diese Erbschleicherei innerfamiliär erfolgt, also insbesondere zwischen Geschwistern als Erbschleicher und den Eltern als Opfer. Die aktuelle gesellschaftliche Situation, insbesondere die Tatsache, dass viele ältere Menschen im Alter allein sind, führt aber dazu, dass auch gänzlich Fremde eine Näheverhältnis zum Erbschleicher-Opfer herstellen und sich des Erbes bemächtigen. Diese Fälle sind besonders perfide, […..]
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Thema Erbschleicher: Erbschleicherei durch zwei Geschwister

In der Praxis ist es zwar üblich, dass eine Person als Erbschleicher auftritt, es ist aber durchaus denkbar, dass sich mehrere Personen als Erbschleicher zusammentun und beispielsweise eine dritte Person schädigen. Typischerweise geschieht dies im Geschwisterkreis, wenn zwei Geschwister als Erbschleicher zusammenarbeiten und ein drittes Geschwisterteil schädigen, indem beispielsweise die beiden zusammenarbeitenden Geschwister die Kontrolle über die Eltern übernehmen und […..]
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Thema Erbschleicherei: Lebensversicherungen als Potential für Erbschleicher

Wenn es Erbschleichern nicht gelingt, sich eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu sichern, stellt die Lebensversicherung einen weiteren Ansatzpunkt dar. Denn dies muss gegenüber der Familie meistens nicht offen gelegt werden, sodass es viele Fälle gibt, in denen zwar die Erbfolge zugunsten der Familie stattfindet, aber der Erbschleicher eine werthaltige Lebensversicherung erhält bzw. das Bezugsrecht und dies durch die erbende […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei durch Nachbarn

Es gibt viele Medienberichte über Erbschleicherei durch die Familie oder Pflegepersonal. Unterschätzt wird die Erbschleicherei durch Nachbarn, obwohl diese aus unserer Sicht zunimmt. Dies beruht darauf, dass gerade ältere Menschen auf die Unterstützung durch Nachbarn angewiesen sind. Dies beginnt mit Schneeräumen, Einkaufen, setzt sich fort mit Kochen und Putzen und ab einem gewissen Abhängigkeitsgrad ändert sich die nachbarschaftliche Hilfe in […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh klärt auf: Erbschleicherei und Straftaten

Die meisten Rechtsbeiträge beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Erbschleicherei zivilrechtlich sanktioniert werden können. Dies wird aber Einzelfällen nicht gerecht, in denen eine so drastische Erbschleicherei vorliegt, dass die Grenzen zur Strafbarkeit weit überschritten sind. Die schlimmsten Fälle betreffen Sachverhalte, in denen ein Erbschleicher das Opfer getötet hat. Anscheinend präferieren Erbschleicher dabei Haushaltsunfälle und in diesem Kontext wiederum […..]
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Thema Erbschleicher: Häufiger Trick der Erbschleicher ist es das Opfer zur Adoption zu überreden

Dass eine Adoption aus steuerlichen Gründen immer populärer wird, ist in der Öffentlichkeit inzwischen angekommen. Denn hierdurch wird ein Freibetrag von € 400.000,00 für Schenkungen und Erbschaften erzielt. Erbschleicher nutzen dieses Argument gegenüber Personen, die sie bedenken wollen und verschaffen sich hierdurch nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch einen gesetzlichen Erbanspruch. Merken die Opfer zu spät, dass der Erbschleicher es […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht for vollendeten Fakten durch den Erbschleicher

Gerade bei Immobilienvermögen besteht das Praxisproblem, dass Erbschleicher motiviert sind, Fakten zu schaffen und sich das Nachlassvermögen zuzuordnen, sodass im späteren jahrelangen Rechtsstreit mit der Familie diese keinen Zugriff hat. Besonders problematisch ist das, wenn es um Immobilienvermögen geht. Tatsächlich sagt beispielsweise das OLG München in einer Entscheidung vom 27.09.2023 zum AZ. 34 Wx 240/23, dass es nicht ausreicht, den […..]
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