Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh klärt auf: Erbschleicherei und Straftaten

Die meisten Rechtsbeiträge beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Erbschleicherei zivilrechtlich sanktioniert werden können. Dies wird aber Einzelfällen nicht gerecht, in denen eine so drastische Erbschleicherei vorliegt, dass die Grenzen zur Strafbarkeit weit überschritten sind. Die schlimmsten Fälle betreffen Sachverhalte, in denen ein Erbschleicher das Opfer getötet hat. Anscheinend präferieren Erbschleicher dabei Haushaltsunfälle und in diesem Kontext wiederum […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Nachteile für Erben durch erbschleichende Miteigentümer

Ein weitgehend unbekanntes Problem kann auftreten, wenn mehrere Personen als Miteigentümer Immobilieneigentum halten und sich einer der Miteigentümer als Erbschleicher entpuppt. Es kann dann sein, dass er den anderen Miteigentümer als Erbschleicheropfer vielgestaltig schädigt, beispielsweise, indem er das Opfer dazu überredet, die Renovierungskosten für die Immobilie allein zu tragen oder einen Vertrag zu unterschreiben, der Geldausgleichsansprüche für den erbschleichenden Miteigentümer […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicher: Häufiger Trick der Erbschleicher ist es das Opfer zur Adoption zu überreden

Dass eine Adoption aus steuerlichen Gründen immer populärer wird, ist in der Öffentlichkeit inzwischen angekommen. Denn hierdurch wird ein Freibetrag von € 400.000,00 für Schenkungen und Erbschaften erzielt. Erbschleicher nutzen dieses Argument gegenüber Personen, die sie bedenken wollen und verschaffen sich hierdurch nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch einen gesetzlichen Erbanspruch. Merken die Opfer zu spät, dass der Erbschleicher es […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Vermögensschädigung durch den Erbschleicher mittels Wohnrecht

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Der Kampf der bevollmächtigten Geschwister

In der Praxis gibt es häufig das Problem, dass ein Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist und diese Situation von einem Kind ausgenutzt wird, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Meist stehen Ehepartner und das andere Kind hilflos daneben und können kaum eingreifen. Denn das erbschleichende Kind kann letztlich erst dann abgeblockt werden, wenn der Elternteil nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist. […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht for vollendeten Fakten durch den Erbschleicher

Gerade bei Immobilienvermögen besteht das Praxisproblem, dass Erbschleicher motiviert sind, Fakten zu schaffen und sich das Nachlassvermögen zuzuordnen, sodass im späteren jahrelangen Rechtsstreit mit der Familie diese keinen Zugriff hat. Besonders problematisch ist das, wenn es um Immobilienvermögen geht. Tatsächlich sagt beispielsweise das OLG München in einer Entscheidung vom 27.09.2023 zum AZ. 34 Wx 240/23, dass es nicht ausreicht, den […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Unkenntnis über den Nachlass

Erbschleicher nutzen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um die Familie zu schädigen. Ein taktischer Erbschleicher-Kniff ist, dass die Familie im Erbfall in Unkenntnis gelassen wird, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Die Familie hat dann das Problem, entscheiden zu müssen, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder nicht. Entscheidet sich die Familie falsch, verliert Sie Rechtsmittel gegen den Erbschleicher. Dieser […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicher: Besuchsverbote gegenüber Angehörigen

Ein Besuchsverbot ist ein deutliches Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Angehörige sollten sich nicht abschrecken lassen und das Besuchsverbot einfach akzeptieren. Denn wenn ein Erbschleicher dahinter steckt, spielen die Angehörigen diesem damit in die Hände. Es sollte in jedem Fall versucht werden, nochmals Kontakt mit dem „Opfer“ aufzunehmen, auch wenn das in einen emotionalen Konflikt führt. Ansonsten kann der […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Rivalisierende Kinder

Wenn Eltern etwas Gutes tun wollen, hier durch eine lebzeitige Schenkung an ein Kind, kann das dazu führen, dass das andere Kind neidisch und eifersüchtig wird. Eltern wollen das vermeiden, indem sie gleichwertig an beide Kinder verschenken. Wenn ein Kind sich aber als Erbschleicher entpuppt, enthalten Immobilienschenkungsverträge ein verstecktes Risiko, das vielen nicht bekannt ist. Notare nehmen standardisiert ein Rückforderungsrecht […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »