In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird. Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird. Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im […..]
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